Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Montag, 28.02.2022, wird die Testpflicht für bereits immunisierte* Personen aufgehoben.
Es müssen also nur noch diejenigen Schülerinnen und Schüler an den Testungen in der Schule teilnehmen, die nicht geimpft oder genesen sind.
Eine freiwillige Teilnahme an den Testungen ist aber weiterhin für alle Schülerinnen und Schüler möglich.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind so lange an den Testungen teilnehmen oder den Nachweis eines negativen Bürgertests vorlegen muss, bis der entsprechende Impf- oder Genesenennachweis im Sekretariat vorliegt. Die Bescheinigung kann abgegeben oder auch an unsere Schulmailadresse info@fsg-ruethen.de geschickt werden.
Weil am Rosenmontag (28.02.) unterrichtsfrei ist, finden die Tests in der nächsten Woche Dienstag, Mittwoch und Freitag statt.
Mit freundlichen Grüßen
Schulleiter Heinfried Lichte
* Als immunisierte Personen gelten (nach Anlage 2 zur Coronaschutzverordnung NRW vom 19.02.22)
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14, aber höchstens 90 Tage zurückliegt („frisch Geimpfte“)
- genesene Personen, bei denen der PCR-Test, durch den die Infektion bestätigt wurde, mehr als 28, aber höchstens 90 Tage zurückliegt („frisch Genesene“)
- geimpfte genesene Personen (einfach Geimpfte mit einer nachfolgenden Infektion oder Personen, die eine Impfung im Anschluss an eine Infektion erhalten haben).