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Lehrplanentwurf
Sport in der gymnasialen Oberstufe
Redaktionsstand: 16./17. März 1999
Inhalt
1 Aufgaben und Ziele des Faches
1.1 Didaktische Konzeption und fachliche Anforderungen
1.2 Zusammenarbeit mit anderen Fächern
2 Bereiche, Themen und Gegenstände
2.1 Bereiche: Herleitung und didaktische Funktion
2.1.1 Bewegungsfelder und Sportbereiche (Bereich I)
2.1.2 Fachliche Kenntnisse (Bereich II)
2.1.3 Methoden und Formen selbständigen Arbeitens (Bereich III)
2.2 Unterrichtsvorhaben: Verknüpfung von Pädagogischen Perspektiven und Gegenständen
2.3 Obligatorik und Freiraum
3 Unterrichtsgestaltung/Lernorganisation
3.1 Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
3.2 Gestaltung der Lernprozesse
3.2.1 Kriterien für die Auswahl von Unterrichtsinhalten
3.2.2 Lern- und Arbeitsorganisation
3.2.3 Fachübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Lern- und Arbeitsorganisation
3.2.4 Besondere Lern- und Arbeitsformen
3.3 Grund- und Leistungskurse
3.4 Sequenzbildung
4 Lernerfolgsüberprüfungen
4.1 Grundsätze
4.2 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
4.2.1 Allgemeine Hinweise
4.2.2 Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
4.2.3 Überprüfungsformen im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
4.3 Beurteilungsbereich Klausuren im Leistungskurs
4.3.1 Allgemeine Hinweise
4.3.2 Fachspezifische Hinweise zur Aufgabenstellung, Korrektur und Bewertung von Klausuren/Facharbeiten
4.4 Hinweise zur Notengebung
5 Die Abiturprüfung im Leistungskurs
5.1 Allgemeine Hinweise
5.2 Beschreibung der Anforderungsbereiche
5.3 Die Fachprüfung in Sport als zweitem Abiturprüfungsfach ("schriftliche Abiturprüfung")
5.3.1 Die praktische Prüfung
5.3.1.1 Form und Gestaltung der praktischen Prüfung
5.3.1.2 Bewertung der praktischen Prüfung
5.3.2 Die schriftliche Prüfungsarbeit
5.3.2.1 Aufgabenarten der schriftlichen Prüfungsarbeit
5.3.2.2 Einreichen der Prüfungsvorschläge
5.3.2.3 Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen
5.3.2.4 Beispiel für eine Prüfungsaufgabe in der schriftlichen Prüfungsarbeit
5.3.3 Note der Fachprüfung in Sport als zweitem Abiturprüfungsfach
5.4 Die mündliche Abiturprüfung
5.4.1 Aufgabenstellung für den ersten Teil der mündlichen Prüfung
5.4.2 Aufgabenstellung für den zweiten Teil der mündlichen Prüfung
5.4.3 Bewertung der Prüfungsleistungen
5.4.4 Beispiel für eine Prüfungsaufgabe in der mündlichen Abiturprüfung
5.5 Die Besondere Lernleistung
6 Hinweise zur Arbeit mit dem Lehrplan
1 Aufgaben und Ziele des Faches
1.1 Didaktische Konzeption und fachliche Anforderungen
Für den Sport in der gymnasialen Oberstufe sind zwei grundlegende didaktische Rahmenbedingungen richtungsweisend. Einerseits bilden die Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport in Nordrhein-Westfalen eine für alle Schulformen und -stufen verbindliche Basis. Andererseits gelten auch für das Fach Sport die allgemeinen Aufgaben und Ziele der gymnasialen Oberstufe, die fachspezifisch aufzunehmen sind.
Die Bedeutung des Schulsports liegt insbesondere in seiner Zuständigkeit für Körper und Bewegung im Rahmen einer ganzheitlichen Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Die Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport fassen diesen Anteil am Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule in der pädagogischen Leitidee der Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und der Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur zusammen. Dieser fachliche Doppelauftrag bestimmt die Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler im Sport durchgehend und gilt daher auch als Aufgabe und Ziel für den Schulsport in der gymnasialen Oberstufe.
Als durchgängiges Pflichtfach leistet der Sportunterricht seinen eigenständigen und nicht austauschbaren Beitrag für den Bildungs- und Erziehungsauftrag der gymnasialen Oberstufe. Sportliche Handlungssituationen eröffnen spezifische Erfahrungen und Lernmöglichkeiten in diesem Bildungsgang außerhalb der drei Aufgabenfelder. Die unmittelbaren körperlich-sinnlichen Erfahrungen und Anforderungen bei Bewegung, Spiel und Sport und die geistige Auseinandersetzung damit sind ein fachspezifischer Beitrag zu der Einlösung des allgemeinen Auftrags der gymnasialen Oberstufe, den Schülerinnen und Schüler Hilfen zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit zu geben und sie zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung zu führen.
Damit wird deutlich, in welcher Breite und in welcher Offenheit das Aufgabenspektrum des Faches Sport gesehen wird. Dieses offene Sportverständnis muss Schülerinnen und Schülern erschlossen werden.
Der allgemeine Auftrag des Schulsports wird in den Pädagogischen Rahmenvorgaben durch sechs Pädagogische Perspektiven auf den Sport differenziert beschrieben (vgl. dort Kapitel 1.2). Auf die gymnasiale Oberstufe bezogen sind bei der Auslegung der Perspektiven die folgenden pädagogischen Akzentsetzungen zu berücksichtigen:
In der gymnasialen Oberstufe erweitern die Schülerinnen und Schüler unter dieser Perspektive ihre materialen und leiblichen Erfahrungen. Sie lernen körperliche Befindlichkeiten differenzierter wahrzunehmen und sowohl mit dem eigenen Körper als auch mit der Körperlichkeit anderer Menschen sensibel, verantwortlich und kompetent umzugehen. Dabei sollen die Möglichkeiten der aktiven Beeinflussung des eigenen körperlichen Befindens ebenso deutlich werden wie die Erfahrung der Veränderbarkeit vorgegebener Bewegungsmuster und Bewegungsräume. Es werden Einsichten erschlossen, die den Zusammenhang zwischen sportlicher Betätigung und Körperempfinden sowie zwischen Körperhaltung und Körpersprache betreffen. Zudem ergeben sich in dieser Altersstufe besondere Möglichkeiten, den sich wechselseitig stärkenden Zusammenhang von differenzierter Wahrnehmung und kreativer Bewegungsgestaltung zu nutzen.
Die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe werden in die Lage versetzt, sportliche Bewegung allein und in der Gruppe zunehmend selbständig nach vereinbarten Kriterien zu gestalten. Sie sollen die Fähigkeit entwickeln, Ausdrucksformen wie Sprache, Musik, Rhythmus auch improvisierend in Bewegung umzusetzen sowie eigene Empfindungen oder vorgegebene Themen phantasievoll durch Bewegung zu gestalten und sichtbar zu machen. Außerdem ist in dieser Altersstufe der Körper als Träger von Botschaften der Person von großer Bedeutung für die Entwicklung und Präsentation von Ich-Identität. Das entwickelte Reflexionsvermögen der Schülerinnen und Schüler ermöglicht nicht nur eine kritische Ausarbeitung moderner Erscheinungsformen von Körpersprache, sondern auch eine fundierte Thematisierung kulturspezifischer Unterschiede der Verwendung und Bedeutung des Körpers.
Im Sport gibt es Aufgaben und Situationen, die ihren Reiz vor allem aus der Tatsache gewinnen, dass für den Einzelnen ihr Ausgang und ihre erfolgreiche Bewältigung nicht eindeutig vorhersehbar sind. Wagt man solche Herausforderungen, kann das eigene Handeln gelingen, aber auch scheitern. Neben der prickelnden Spannung und dem lustvollen Genießen der gelungenen Handlung vermitteln solche Situationen stets aufs Neue die Erfahrung eigener Fähigkeiten und ihrer Grenzen. Wagnissituationen mit ihrem meist hohen Erlebnisgehalt sind wesentlicher Bestandteil der heutigen Jugendkultur. Durch zunehmend bewussteres und umsichtiges Abwägen von Risiken in Wagnissituationen, das auch den Mut zum Nein-Sagen einschließen muss, entwickeln Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe ihre Fähigkeit zur realistischen Einschätzung eigener Fähigkeiten und Grenzen weiter. Dies trägt auch zur Stärkung des Selbstwertgefühls und der Ich-Identität bei und gewinnt darüber hinaus besondere Bedeutung für den Umgang mit der eigenen und der Gesundheit anderer in Wagnis- und Erlebnissituationen.
In der gymnasialen Oberstufe sollen die Schülerinnen und Schüler in ausgewählten Bewegungsfeldern und Sportbereichen sportliche Leistungen erbringen. Sie erhalten Gelegenheit, langfristig und kontinuierlich auf ein individuelles Leistungsoptimum hinzuarbeiten. Prozesse des Übens und Trainierens werden von den Schülerinnen und Schülern selbständig geplant, organisiert, durchgeführt und reflektiert. Sie gewinnen so auch Grundlagen für eine kompetent geführte kritische Auseinandersetzung mit dem Leistungsbegriff und werden befähigt, ihn für sich mit individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten abzugleichen. Dabei können sie lernen, in welcher Weise sich Leistungen im Sport an Normen orientieren, auf verschiedenen Anforderungsebenen erbracht werden und nach unterschiedlichen auch geschlechtsspezifischen - Maßstäben bewertet werden.
Das entwickelte Reflexionsvermögen der Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe bietet Möglichkeiten zur Festigung des Regelbewusstseins und für ein differenziertes Regelverständnis in typischen Situationen des Sports. Auf der Grundlage gesicherter Erfahrungen und Kenntnisse über die sozial verträgliche Gestaltung sportlichen Handelns in Kooperations- wie Konkurrenzsituationen erwächst die Kompetenz, Bewegungs-, Spiel- und Sportaktivitäten eigenständig und selbstverantwortet mitzugestalten. Diese Kompetenz schließt die Befähigung zur Übernahme und verantwortlichen Ausübung unterschiedlicher Funktionen im Sport ebenso ein, wie den aufgeschlossenen Umgang mit gegenwärtig nicht mehr geläufigen oder fremden Bewegungskulturen.
Aufbauend auf vielfältigen schulsportlichen Erfahrungen der bisherigen Schullaufbahn bietet der Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, Bewegung, Spiel und Sport als Beitrag zu einer gesunden Lebensführung vertiefend kennenzulernen. Die Förderung der Gesundheit darf sich nicht nur auf physische Aspekte richten, sondern muss auch psychische, soziale und ökologische Faktoren einbeziehen. Darüber hinaus erhalten die Schülerinnen und Schüler Einblicke in die gesundheitlichen Gefahren und Risiken des Sporttreibens. In unmittelbarer Verknüpfung von praktischer Erfahrung mit ihrer Reflexion können sie gesundheitsbedeutsame Kenntnisse und Einsichten erwerben und sich darauf bezogene Fertigkeiten und Fähigkeiten aneignen. Das Entwickeln von Gesundheitsbewusstsein zielt auf einen langfristig wirksamen Aufbau von Kompetenzen, für ein gesundheitsgerechtes Sporttreiben in eigener Verantwortung. Die Schülerinnen und Schüler lernen damit auch "ihren Sport" zu finden, um ihre Lebensqualität und das Wohlbefinden zu steigern.
Die Pädagogischen Perspektiven auf den Sport in der Schule entfalten differenziert den intentionalen Rahmen des Faches und seinen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Der darin beschriebene Auftrag des Schulsports bleibt unvollständig, wenn eine von ihnen völlig ausgeblendet wird. Gleichwohl werden in der gymnasialen Oberstufe auch unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen der Schülerinnen und Schüler Schwerpunkte gesetzt:
Die Verknüpfung beider Maßnahmen, die Akzentuierung bestimmter Pädagogischer Perspektiven und die Konzentration auf ausgesuchte Bewegungsfelder und Sportbereiche, führt in der gymnasialen Oberstufe zu jeweils spezifischen, unterschiedlichen Kursprofilen. Diese Profilbildung im Oberstufensport sichert auch die Ausrichtung an der pädagogischen Leitidee des Schulsports (vgl. Pädagogische Rahmenvorgaben, Kapitel 1.1), indem einerseits entwicklungswirksame Erfahrungen und Erkenntnisse vermittelt und andererseits ausgewählte Bereiche der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur erschlossen werden.
Die oberstufenspezifische Auslegung des allgemeinen Auftrags des Schulsports muss zugleich darauf ausgerichtet sein, den Sportunterricht als wissenschaftspropädeutisches Lernen zu inszenieren (vgl. Aufgaben und Ziele der gymnasialen Oberstufe, Kapitel 1.3.1). Kennzeichnend für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe sind vor allem die zunehmende Selbständigkeit und die verstärkte Bewusstheit des Lernens. Bewusstes und selbständiges Lernen in der Behandlung fachlicher Themen schließt für das Fach Sport den Auftrag ein, die reflexiven Unterrichtsanteile und die Vermittlung von Methoden und Formen des selbständigen Lernens eng mit dem eigenen sportpraktischen Handeln zu verzahnen. Indem der Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe diesen Auftrag einlöst, trägt er zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung bei. Die Schülerinnen und Schüler eignen sich in unmittelbarer Verknüpfung ihres sportpraktischen Tuns mit dessen reflexiver Durchdringung einschließlich weiterführender Fragestellungen zur Bedeutung von Bewegung, Spiel und Sport in unserer Gesellschaft Fachwissen an. Außerdem lernen sie, wissenschaftliche Verfahrensweisen im Rahmen selbständigen Arbeitens anzuwenden und das eigene sportliche Handeln wie das anderer begründet zu bewerten.
Diese Integration von unmittelbar erlebtem sportpraktischen Handeln mit seiner reflexiven Bearbeitung trägt nicht nur zur Entwicklung sportfachlichen Könnens bei, sie erweitert auch die Fach- und Methodenkompetenz, und zwar - im Vergleich zu anderen Fächern in einer qualitativ neuen Dimension wissenschaftspropädeutischen Arbeitens. Hier erleben die Schülerinnen und Schüler zwei verschiedene Zugänge zur Wirklichkeit. Sie machen einerseits praktisch-körperliche Erfahrungen (z. B. zur körperlichen Leistungsfähigkeit in unterschiedlichen Anforderungsbereichen und unter verschiedenen Bedingungen: "Körper-Wissen"), zum anderen machen sie sich mit wissenschaftlichen Erklärungen solcher Erfahrungen vertraut (z. B. in Form biologischer und psychologischer Kenntnisse: "Wissenschafts-Wissen"). Indem sie diese beiden Aussagesysteme vergleichen und deren unterschiedliche Reichweiten erkennen, werden ihnen zugleich auch Möglichkeiten und Grenzen sowie die Ergänzungsbedürftigkeit wissenschaftlicher Aussagen bewusst. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und insbesondere die Möglichkeit, diese im Rückbezug auf die eigene Sport- und Bewegungspraxis unmittelbar wieder Gewinn bringend anwenden zu können, machen sie zunehmend selbständig und unabhängig von der leitenden Autorität anderer.
In der Oberstufenpädagogik werden verstärkt auch weniger kognitiv akzentuierte Eigenschaften als Merkmale wissenschaftlichen Arbeitens und folglich als Bestandteil wissenschaftspropädeutischer Ausbildung gefordert. Dazu zählen z. B. Beharrlichkeit, Konzentrationsfähigkeit, Kreativität, Einfühlungsvermögen, Bereitschaft zur Kooperation und auch das Aushalten von Frustrationen. Solche Fähigkeiten werden im Sportunterricht mit seinen Möglichkeiten praktisch-handelnder Aneignung gefördert, z. B. beim zielgerichteten Üben, im spielerisch-spontanen Umgang mit Bewegung, durch das verständige Sich-Einlassen auf die sportliche Bedürfnislage von Mitschülerinnen und Mitschülern, beim gemeinsamen Suchen nach Wegen zur Könnenssteigerung oder beim Aushandeln und Einhalten von Absprachen.
1.2 Zusammenarbeit mit anderen Fächern
Fachübergreifendes und fächerverbindendes Lernen erhält nicht zuletzt mit Blick auf die allgemeine Studierfähigkeit wachsende Bedeutung, weil auf diese Weise unterschiedliche Wahrnehmungsweisen und Denkstrukturen verschiedener Wissenschaften in ihrer vielfach engen fachlichen Ausrichtung und damit Ergänzungsbedürftigkeit erkannt und relativiert werden können.
Das Fach Sport kann überfachliches Lernen bereits innerhalb seiner eigenen Grenzen erreichen. Wenn nämlich im Fach Sport Fragestellungen, Erkenntnisse und Arbeitsformen aus verschiedenen Teildisziplinen der Sportwissenschaft behandelt werden, ist dieser Unterricht schon in sich interdisziplinär angelegt, sofern die genannten Teilaspekte nicht additiv aneinander gereiht, sondern zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Auch die Zusammenarbeit mit anderen Fächern der gymnasialen Oberstufe bietet sich im Rahmen unterschiedlicher Organisationsmodelle an. Vor allem zur Behandlung bedeutsamer Probleme der Gegenwart oder spezifischer persönlicher Alltagsprobleme der Schülerinnen und Schüler, die nicht in die engen Grenzen eines Faches passen, kann das Fach Sport wesentliche Beiträge leisten. Hierzu zählen z. B. Fragen der gesunden Lebensführung und sinnvoll-aktiver Freizeitgestaltung, der ästhetisch-gestalterischen Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit, der kritischen Überprüfung geschlechtsspezifischer Interessen und Identitätsmuster, des verantwortungsvollen Umgangs mit ökologischen Ressourcen unter dem Leitbild der Nachhaltigkeit, des humanen Miteinander-Umgehens in unserer interkulturellen Welt, der kritischen Auseinandersetzung mit medieninszenierten Wirklichkeiten. Das Fach Sport hat bei der Behandlung solcher übergreifender Themen seine Stärken insbesondere darin, nicht nur theoretisch-reflexive, sondern zugleich auch praktisch-handelnde Beiträge zu leisten (vgl. Kapitel 3.2.3).
2 Bereiche, Themen, Gegenstände
2.1 Bereiche des Faches: Herleitung und didaktische Funktion
Die Umsetzung der Aufgaben und Ziele des Faches erfolgt auf einer stofflichen Ebene, d.h. durch ihre Verknüpfung mit geeigneten Inhalten. Auch in der gymnasialen Oberstufe bilden die zehn Inhaltsbereiche, die durch die Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport in Nordrhein-Westfalen für alle Schulstufen und -formen vorgegeben sind (vgl. dort Kapitel 2.1), den Ausgangspunkt für die Strukturierung der Lerninhalte. Die Gliederung in Bereiche des Faches für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe muss allerdings den Zielen und Aufgaben dieses Bildungsgangs Rechnung tragen:
Die Lerninhalte des Faches Sport für die gymnasiale Oberstufe werden daher in Erweiterung der in den Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport getroffenen inhaltlichen Strukturierung in den folgenden drei aufeinander bezogenen Bereichen des Faches zusammengefasst:
Diese Bereiche bündeln die Inhalte des Faches in ihrer Fülle und Komplexität, sie gliedern sie didaktisch und dienen als eine erste stoffliche Konkretisierung der Ziele und Aufgaben.
2.1.1 Bewegungsfelder und Sportbereiche (Bereich I)
In den Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport in Nordrhein-Westfalen werden insgesamt sieben Bewegungsfelder und Sportbereiche benannt, die sich über Merkmale wie typische Bewegungsanforderungen, Handlungsstrukturen, Erlebnisgehalte, soziale Bezüge oder Umgebungsbedingungen beschreiben lassen. Dieses sind die für die Sportkurse der gymnasialen Oberstufe profilbildenden Inhaltsbereiche.
Der Bereich I enthält darüber hinaus die beiden Inhaltsbereiche von grundlegender Bedeutung für den Sportunterricht in allen Schulstufen (vgl. Pädagogische Rahmenvorgaben, Kapitel 2.1).
Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik
Die Bewegungsformen des Laufens, Springens, Werfens bieten auch im Unterricht der gymnasialen Oberstufe die Grundlage für vielfältige Bewegungsaufgaben. Hier geht es um erhöhte Ansprüche an konditionelle und koordinative Fähigkeiten und deren Weiterentwicklung im Prozess des Übens und Trainierens. Darüber hinaus werden in diesem Bewegungsfeld Erlebnisdimensionen wie Anspannung und Entspannung, Ermüdung und Erholung, Leistungsfähigkeit und Leistungsgrenzen, Erfolg und Misserfolg intensiv erfahrbar. Diese stellen im Oberstufenunterricht besonders geeignete Ausgangs- und Anknüpfungspunkte dar, um Kenntnisse über Bewegungsstrukturen sowie gesundheitsbiologisches und trainingstheoretisches Wissen zu erwerben bzw. zu vertiefen.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
Die leichtathletischen Disziplinen stellen vor allem unter dem Gesichtspunkt der Leistungserfahrung und -einschätzung einen inhaltlichen Schwerpunkt des Unterrichts dar. Ihre Belastungsstruktur ermöglicht es, die eigene körperliche Leistungsfähigkeit eindringlich wahrzunehmen und zwar hinsichtlich spezieller Leistungsanforderungen in einzelnen Disziplinen als auch hinsichtlich eines vielfältigen Anforderungsspektrums im Mehrkampf. Die objektive Messbarkeit der Ergebnisse lässt persönlichen Leistungsfortschritt besonders deutlich erkennen (D).
In der intensiven und reflektierten Erfahrung des Laufens, Springens und Werfens geht es auch um Gesundheitsbewusstsein und Verbesserung der Fitness ergänzt um Aspekte der Vermeidung von Verletzungen. Im Hinblick auf die langfristige Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit sind Ausdauerläufe - soweit möglich im Freien - von besonderer Bedeutung (F).
Zur Auseinandersetzung mit diesem Bewegungsfeld gehört auch die vielfältige Ausgestaltung von Laufen, Springen, Werfen als spielerischer und konkurrenzorientierter Leistungsvergleich (E) und die intensive Wahrnehmung des Körpers bei wechselnden Bedingungen der Bewegungsumwelt und unter individuell steuerbaren spezifischen Belastungen (A).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, sind die beiden ersten und zwei weitere Gegenstandsbereiche verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Bewegen im Wasser - Schwimmen
Die vielfältigen Aktionsmöglichkeiten in diesem Bewegungsfeld werden in der gymnasialen Oberstufe intensiviert und erweitert. Bewegen im Wasser in seinen unterschiedlichen Formen ermöglicht vielfältige Körpererfahrungen, Bewegungserlebnisse und gezielte individuelle Belastungsdosierungen. Hier bieten sich vielfache Gelegenheiten, vor dem Hintergrund der physikalischen Besonderheiten des Mediums Wasser (Auftrieb, Vortrieb, Wasserwiderstand) erfahrungsgeleitet bewegungsanalytische und trainingstheoretische Kenntnisse zu vertiefen. Dazu gehören u.a. biomechanische Grundlagen der Schwimmarten und das Kennenlernen unterschiedlicher Wirkungsweisen von Übungs- und Trainingsformen auf den Organismus.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
Beim Schwimmen - besonders beim Sportschwimmen - erfahren Schülerinnen und Schüler unmittelbare Rückmeldungen über ihre Leistungsfähigkeit und ihre eigenen Leistungsgrenzen. Sie erweitern und festigen ihr Repertoire an Techniken sowie ihre konditionellen Fähigkeiten. Individuelle Trainingsprozesse können durch objektive Zeitmessung gesteuert werden (D).
Wasserspringen ist durch zunehmende Anforderungen auf jeder Könnensstufe neu als Wagnis erlebbar und ein besonders geeignetes Bewährungsfeld für umsichtige Selbsteinschätzung in Risikosituationen (C).
Besonders intensive Körperwahrnehmungen und Bewegungserlebnisse werden beim Wasserspringen und Tauchen erfahren (A).
Schwimmen ist gut geeignet, die allgemeine körperliche Leistungsfähigkeit zu verbessern bzw. zu erhalten und insbesondere unter dem Aspekt lebenslangen Sporttreibens zu einer gesundheitsfördernden Lebensweise beizutragen (F).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Bewegen im Wasser - Schwimmen" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, sind der erste und zwei weitere Gegenstandsbereiche verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Bewegen an Geräten - Turnen
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist in diesem Bewegungsfeld darauf ausgerichtet, auf der Basis der Lernerfahrungen und des Könnensstands der Sekundarstufe I bereits gefestigte Fertigkeiten zu variieren, schwierigere Fertigkeiten zu erschließen, besondere Bewegungsmöglichkeiten zu eröffnen bzw. zu erweitern und auch die Komplexität der Aktionsmöglichkeiten zu steigern. Auf einer gefestigten Könnensgrundlage sollen turnerische und akrobatische Bewegungsformen als Partner- und Gruppengestaltungen erarbeitet werden. Beim Erlernen und Verbessern turnerischer Fertigkeiten bieten es sich besonders an, auf Erkenntnisse der Biomechanik und Bewegungslehre zurückzugreifen. Dabei können den Schülerinnen und Schülern Gestzmäßigkeiten des motorischen Lernens und Prinzipien des methodischen Vorgehens erschlossen werden.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
Turnen unter dem Aspekt der Weiterentwicklung turnerischer Leistung und akrobatischen Könnens erfordert beharrliches Üben und bietet vielfältige Möglichkeiten, Leistungsmaßstäbe kritisch zu bedenken (D).
Das Kennenlernen, Entdecken und Üben unterschiedlicher Bewegungsmöglichkeiten bildet die Grundlage dafür, sich in vielfältiger Weise körperlich ausdrücken und Bewegungen gestalten zu können (B).
Durch Körperspannung, ungewöhnliche Körperbewegungen und Körperlagen sowie das Spiel mit Gleichgewicht und Schwerkraft erfahren die Schülerinnen und Schüler Körperwahrnehmungen und Bewegungserlebnisse. Vielfach sind diese mit Gefühlen der Sensation, der Lust und der Angst verbunden (A) und können auch unter der Perspektive des Wagens und Verantwortens thematisiert werden (C).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Bewegen an Geräten Turnen" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, sind alle drei Gegenstandsbereiche verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist darauf ausgerichtet, die Qualität der in der Sekundarstufe I in diesem Bewegungsfeld erworbenen Erfahrungen, Bewegungsfertigkeiten und Gestaltungs- und Ausdrucksfähigkeiten weiter zu entwickeln und zu differenzieren. Schwerpunkt und Ziel des Unterrichts ist es, mit Bewegungsmöglichkeiten zu experimentieren und die Improvisationsfähigkeit zu erweitern. Dabei geht es vor allem um den Erwerb von Körper- bzw. Gerätbeherrschung. Schülerinnen und Schüler dieser Altersstufe sollen selbständig Bewegungskompositionen unter Anwendung der Gestaltungskriterien Zeit, Dynamik, Raum und formaler Aufbau entwickeln und individuell bzw. in der Gruppe präsentieren.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
Alle gymnastisch-tänzerischen und ästhetisch-künstlerischen Aktionsformen zielen unmittelbar auf die Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit und die Erweiterung von Bewegungs- und Körpererfahrungen (A) sowie die Förderung von Gestaltungs- und Präsentationsfähigkeit (B).
Der Anspruch, gymnastisch-tänzerische Leistungen in Form von Kompositionen und in Zusammenarbeit mit Partnerinnen bzw. Partnern zu erbringen oder Bewegungskünste auf hohem Niveau zu beherrschen, macht beharrliches Üben notwendig und bietet vielfältige Möglichkeiten, Leistungsmaßstäbe kritisch zu bedenken (D).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, sind alle drei Gegenstandsbereiche verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Spielen in und mit Regelstrukturen - Sportspiele
In diesem Bewegungsfeld setzen sich Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe vor allem mit den komplexen Handlungssituationen und Regelwerken großer Sportspiele auseinander. Im Vordergrund stehen hierbei die Schulung spezifischer Wahrnehmungs-, Handlungs- und Entscheidungsmuster einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Fertigkeiten und taktischen Fähigkeiten. Die Schülerinnen und Schüler erhalten in diesem Bewegungsfeld die Möglichkeit, ihnen vertraute oder auch neue Sportspiele als historisch gewachsene und kulturell geprägte Regelspiele zu verstehen. Sie lernen dabei auch, wie man Regeln aufgrund situativer Veränderungen oder unterschiedlicher Zielsetzungen kreativ verändern kann.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
Gemeinschaftliches Handeln auf der Grundlage einer Spielidee ist eine besondere Anforderung der Mannschaftsspiele. Dem wird der Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe gerecht, indem er Gelegenheit bietet, taktische Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Hierzu werden auf der Grundlage einer taktischen Aufgabenstellung Handlungsabläufe von den Schülerinnen und Schülern zunehmend selbständig gemeinsam erarbeitet und erprobt. Gegenseitiges Verständigen und soziale Kompetenz werden auch dadurch gefördert, dass sich die Lerngruppe ihrer Leistungsvoraussetzungen und Bedürfnisse bewusst wird, um Regelwerke bekannter Spiele diesen und anderen Rahmenbedingungen anzupassen, bzw. neue Spiele oder Spielformen unter einer vereinbarten Leitidee zu entwickeln (E).
Die großen Sportspiele mit ihren differenzierten motorischen Anforderungsprofilen und komplexen Handlungssituationen bieten vielfältige Möglichkeiten, Leistungen zu erbringen, zu reflektieren und durch Üben und Trainieren zu verbessern (D).
Je nach Art und Ausprägung weisen die Sportspiele sehr unterschiedliche konditionelle Beanspruchungen auf. Das erhöhte Verletzungsrisiko bei bestimmten Spielhandlungen erfordert die Auseinandersetzung mit spezifischen Risikomomenten und fördert das Verantwortungsbewusstsein gegenüber der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer. Je nach Neigung und persönlicher Voraussetzung können Schülerinnen und Schüler in unterschiedlicher Weise von Sportspielen angesprochen werden, insbesondere unter dem Aspekt eines lebenslangen gesundheitsbewussten Sporttreibens (F).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Spielen in und mit Regelstrukturen Sportspiele" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, muss eines der in den beiden ersten Gegenstandsbereichen genannten Sportspiele kontinuierlich und vertieft Gegenstand des Unterrichts sein. Darüber hinaus ist ein weiterer Gegenstandsbereich verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Gleiten, Fahren, Rollen - Rollsport, Bootssport, Wintersport
Sportliche Fortbewegung auf Rollen oder Kufen, auf Skiern oder auf dem Wasser stellt als Spiel mit dem dynamischen Gleichgewicht auch für die Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe eine besondere Herausforderung dar. Sich schnell verändernde Bewegungsmöglichkeiten und ständig weiter perfektioniertes Material tragen zur Faszination bei, die Inhalte aus diesem Bewegungsfeld gerade auf Jugendliche ausüben. Nicht zuletzt daher unterliegt der Sportunterricht hier einer besonderen pädagogischen Verpflichtung: Die Auseinandersetzung mit Inhalten dieses Bewegungsfeldes ist in besonderer Weise dazu geeignet und darf nicht unabhängig davon erfolgen, die Schülerinnen und Schüler zu einer umweltbewussten sportlichen Nutzung natürlicher Bewegungsräume zu befähigen. Bei einer vertieften Behandlung sportlicher Aktivitäten aus diesem Bewegungsfeld werden gesteigerte Anforderungen an die Koordinations- und Gestaltungsfähigkeit sowie an die Athletik der Schülerinnen und Schüler gestellt.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
Die besonderen Anforderungen und Eindrücke im Umgang mit dem labilen Gleichgewicht, dem Bewegungstempo und der Bewegungsumwelt eröffnen spezifische Situationen für sinnliche Wahrnehmungen und Bewegungserfahrungen. Körperlicher Einsatz muss auf die jeweils spezifischen Anforderungen des Geräts und der Bewegungsumwelt abgestimmt werden um Bewegungsabläufe in diesem Bewegungsfeld sicher zu beherrschen (A).
Unterrichtsgegenstände aus diesem Bewegungsfeld sind in besonderer Weise mit körperlichem Ausdruck und Bewegungsgestaltungen verbunden, die durch zielgerichtetes Üben auch als Können erlebt und demonstriert werden (B). Gekonnte Gestaltung in diesem Bewegungsbereich ist allerdings auch immer mit einem gewissen Risiko verbunden, sie eröffnet diesbezüglich vielfältige pädagogische Möglichkeiten als Lern- und Übungsfeld für Wagnis und Verantwortung (C).
Dieses Bewegungsfeld bietet vielfältige Möglichkeiten ausdauernder sportlicher Betätigung und individueller Belastungsdosierungen in naturnahen Bewegungs- und Erlebnisräumen. Schülerinnen und Schüler erhalten hier in besonderer Weise Gelegenheit, sportliches Handeln als Gesundheitsförderung im Einklang mit Natur und Umwelt zu erfahren und für ein gesundheitsgerechtes Lebenskonzept nutzbar zu machen (F).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Gleiten, Fahren, Rollen Rollsport, Bootssport, Wintersport" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, muss eine der in den drei Gegenstandsbereichen angeführten Sportarten kontinuierlich und vertieft Gegenstand des Unterrichts sein. Darüber hinaus ist ein weiterer Gegenstandsbereich verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport
Die Weiterführung der Kraft- und Geschicklichkeitserprobung im kultivierten Zweikampf kann eine wesentliche Bedeutung für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe haben. Hier gewinnen normierte Zweikampfformen mit ihren hohen Anforderungen an koordinative und konditionelle Fähigkeiten, aber auch an Disziplin, Konzentration und Durchsetzungsvermögen an Bedeutung. Im direkten Zweikampf ist es erforderlich, Regeln nicht nur formal, sondern von ihrem Sinngehalt her einzuhalten.Die Schülerinnen und Schüler können sich darüber hinaus auch mit kulturellen und meditativen Grundlagen unterschiedlicher Kampfformen auseinander setzen.
Die Inhalte dieses Bewegungsfeldes lassen sich insbesondere unter folgenden Pädagogischen Perspektiven behandeln:
In der direkten kämpferischen Auseinandersetzung mit der Gegnerin/Partnerin bzw. dem Gegner/Partner wird in bewusster Abgrenzung von Verhaltensweisen, die eine Schädigung des anderen zum Ziel haben, ein Durchsetzungsvermögen eingefordert, das gleichzeitig von Respekt vor anderen und gegenseitigem Vertrauen geprägt ist (E).
Das Bestehen in Zweikampfsituationen durch kraftvollen, geschickten und zielgerichteten Einsatz von Körper und Kampftechniken im direkten Wechselspiel von Angreifen und Täuschen sowie Abwehren und Ausweichen wird als erworbenes Können in Sieg und Niederlage unmittelbar erfahrbar, kann aber auch in seiner relativen Wertigkeit deutlich werden (D).
Sich der Herausforderung des Zweikampfes zu stellen, ist eine eigene Ausprägung des verantworteten Wagnisses (C). Entscheidende Bedeutung gewinnt dabei ein Umgehen miteinander, das der Rücksichtnahme auf die eigene Gesundheit und besonders die der Kampfpartnerin bzw. des Kampfpartners verpflichtet ist (F).
Gegenstandsbereiche dieses Bewegungsfeldes sind in der gymnasialen Oberstufe:
Ist "Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport" in der Qualifikationsphase ein profilbildendes Bewegungsfeld, muss eine der in den drei Gegenstandsbereichen angeführten Sportarten kontinuierlich und vertieft Gegenstand des Unterrichts sein. Darüber hinaus ist ein weiterer Gegenstandsbereich verbindlich im Unterricht zu behandeln.
Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen
Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen
Diesen beiden Inhaltsbereichen wird in den Pädagogischen Rahmenvorgaben für den Schulsport eine grundlegende Bedeutung für die Entwicklungsförderung durch Bewegung und für die Teilhabe an der Bewegungskultur insgesamt zugewiesen. Wenngleich sie für die Sportkurse der gymnasialen Oberstufe nicht profilbildend sein können, sind sie für den Unterricht auch in dieser Schulstufe weiterhin bedeutsam und daher in jedem Oberstufendurchgang verbindlich zu berücksichtigen (vgl. Pädagogische Rahmenvorgaben, Kapitel 2.3).
Der Auftrag der Entwicklungsförderung wird nur dann umfassend wahrgenommen, wenn in den Oberstufenkursen auch solche Bewegungsanlässe thematisiert werden, die eine Konzentration auf die eigene Körperlichkeit ermöglichen bzw. gezielt einfordern. Dabei geht es um bewusste Bewegungs- und Selbsterfahrung in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Körper und seiner Veränderbarkeit.
Gegenstandsbereiche des Sportunterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind im Inhaltsbereich Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen z. B.:
Auch die Entwicklung der Fähigkeit, sich auf spielthematische Situationen einlassen zu können, mit Spielideen kreativ umzugehen, eigene Spiele und Spielformen zu entwickeln und Spiele gelingen zu lassen, bleibt in der gymnasialen Oberstufe ein wichtiges Ziel. Der Unterricht schafft Anlässe für einen spielerischen Umgang mit Bewegung und für eine systematische, reflektierte Auseinandersetzung mit der Sinnerfahrung des zweckfreien Spielens. Bereits in den einzelnen Bewegungsfeldern mit ihren spezifischen Bewegungsanforderungen und anreizen bieten sich dazu vielfältige Gelegenheiten.
Schülerinnen und Schüler dieser Altersstufe entscheiden weitgehend selbst über Art und Umfang ihrer Teilhabe an der außerunterrichtlichen Spiel- und Sportkultur. Der Unterricht bietet ihnen Erfahrungssituationen und gibt Entscheidungshilfen, die es ihnen ermöglichen, ihre Spiel- und Sportumwelt differenziert wahrzunehmen und für sich nutzbar zu machen.
Gegenstandsbereiche des Sportunterrichts in der gymnasialen Oberstufe sind im Inhaltsbereich Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen z. B.:
2.1.2 Fachliche Kenntnisse (Bereich II)
In der gymnasialen Oberstufe sollen die Schülerinnen und Schüler lernen, ihr sportliches Tun selbstverantwortlich zu bestimmen. Bewegung, Spiel und Sport werden im Kontext gesellschaftlicher Wirklichkeit wertend wahrgenommen und eingeordnet.
Das erfordert ein erweitertes Spektrum von Kenntnissen, die einerseits zu einem bewussteren motorischen Lernen und Üben beitragen und die andererseits die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, sich mit der sie umgebenden sportlichen Wirklichkeit kritisch und urteilsfähig auseinanderzusetzen. Das gilt auch für Fragen der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur, die nicht unmittelbar ihr eigenes aktives sportliches Tun betreffen.
Zum Erwerb solcher Kenntnisse können eigene praktische Erfahrungen und daraus abgeleitete Erkenntnisse ebenso beitragen wie die Vermittlung von Erklärungsmodellen und gesichertem Wissen aus verschiedenen sportwissenschaftlichen Disziplinen.
Zwar sind kognitive Inhalte bereits unmittelbarer Bestandteil des ersten Bereiches, denn motorisches Lernen und Handeln innerhalb der Bewegungsfelder und Sportbereiche kann grundsätzlich nicht ohne Erwerb und Einsatz von Kenntnissen stattfinden. Die Forderung nach verstärkter Bewusstheit des Lernens in der gymnasialen Oberstufe führt jedoch dazu, für diesen Bildungsgang die zu vermittelnden fachlichen Kenntnisse als einen eigenen Bereich des Faches auszuweisen.
Die Lerninhalte des Bereichs II umfassen:
II/1: Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns
Aus der zentralen Stellung sportmotorischer Bewegung auch in der gymnasialen Oberstufe folgt, dass in erster Linie solche Kenntnisse zu vermitteln sind, die in engem Bezug zu den von den Schülerinnen und Schülern realisierten Bewegungen bzw. den damit verbundenen motorischen Anforderungen stehen. Hierzu gehören insbesondere
II/2: Kenntnisse zum sportlichen Handeln im sozialen Kontext
Auch diesen Kenntnissen kommt ein unmittelbarer Praxisbezug zu. Sie werden im sportlichen Handeln mit anderen erworben und erweitern die sportbezogene soziale Handlungskompetenz als
II/3: Kenntnisse über den Sport als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit
Diese Kenntnisse tragen dazu bei, das vielfältige Bild von Sport auch über das eigene sportliche Handeln hinaus kritisch zu betrachten und für sich zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere
Die bewusste Berücksichtigung der Lerninhalte aus dem Bereich II im Vermittlungsprozess sportlichen Lernens und Handelns sichert ein differenziertes fachliches Handlungswissen. Sie vermittelt zugleich eine Grundlage dafür, komplexe Zusammenhänge im Bewegungs- und Kulturbereich Sport zu verstehen, sie kritisch beurteilen zu können und eine begründete Einstellung gegenüber Bewegung, Spiel und Sport zu gewinnen.
2.1.3 Methoden und Formen selbständigen Arbeitens (Bereich III)
Dieser Bereich wird auf der Ebene der Lerninhalte für alle Fächer der gymnasialen Oberstufe verbindlich ausgewiesen und gründet auf der Vorstellung von den Lernenden als Subjekten ihres Lernprozesses. Somit greift hier ein Verständnis von Unterricht, das nicht nur von den Lehrerinnen und Lehrern unterrichtsmethodische Handlungskompetenz erwartet. Unterricht in der gymnasialen Oberstufe ist demnach auch daran auszurichten, dass die Schülerinnen und Schüler Methodenkompetenz erwerben, die ihnen selbständiges Lernen ermöglicht.
Zu diesem Auftrag leistet der Sportunterricht in seiner Zuständigkeit für Körperlichkeit und Bewegung seinen spezifischen Beitrag insbesondere dadurch, dass die Schülerinnen und Schüler in direkter körperbezogener Rückmeldung erfahren und begreifen, wie sie lernen, welche Wahrnehmungsprozesse dabei stattfinden und welche Lernstrategien bei ihren Bemühungen zum Erfolg führen. Das im praktischen Handeln erlangte Wissen um ihren Lerntyp und um grundlegende lerntheoretische Erkenntnisse gibt ihnen Sicherheit und erleichtert das selbständige Lernen.
Zudem kann der Sportunterricht zu der generellen Aufgabe beitragen, die Schülerinnen und Schüler zu einer engagierten und den Lerninhalten zugewandten Lernhaltung zu führen. Sie erfahren in der handelnd-praktischen Auseinandersetzung mit bewegungsbezogenen Aufgabenstellungen, wie sie in einem systematisch angelegten Übungsprozess und durch beharrliches Arbeiten an einer Aufgabe ihre Leistungen kontinuierlich steigern und verbessern können. Sie werden so auf der Grundlage eigener Erfahrungen dazu befähigt, Prinzipien des Übens und Wiederholens zu verstehen und auf andere Lernsituationen zu übertragen. Durch die Bestätigungen beim Erlebnis von gelungenen Aufgabenlösungen und Bewegungskönnen werden sie dazu angeregt, diese auch aktiv und zielstrebig zu nutzen.
Schließlich eröffnen die spezifischen Handlungssituationen und Interaktionsstrukturen des Sportunterrichts besondere Gelegenheiten zur Ausbildung der Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit. Diese personalen Kompetenzen bestimmen als methodisches Rüstzeug wesentlich, ob eine zielgerichtete Mitgestaltung des Unterrichts und eigenständig erarbeitete Aufgabenlösungen gelingen.
Die fachspezifischen Beiträge zur Entwicklung einer Lernkompetenz fördern nicht nur den Lernprozess der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers, sondern tragen auch wesentlich zu der Befähigung bei, andere anzuleiten und beim Lernen zu unterstützen.
Die im Sportunterricht zu vermittelnden fachlichen Methoden und Formen selbständigen Arbeitens können unterschiedlichen Lernkompetenzen zugeordnet werden, sie sind in passenden thematischen Zusammenhängen ausdrücklich zum Unterrichtsgegenstand zu machen:
III/1: Methodisch-strategisches Lernen
Beim Bewegungslernen geht es darum, Lernprobleme zu erkennen, Lösungsstrategien zu entwickeln und Ergebnisse zu sichern. Im Sportuntericht erlernen die Schülerinnen und Schüler insbesondere
Auf diese Weise lernen die Schülerinnen und Schüler Lösungswege von der Problemanalyse über die Anwendung methodischer Maßnahmen zu Formen der Ergebnissicherung zu strukturieren und zu dokumentieren.
Durch regelmäßiges bewusstes Einüben solcher systematisch aufeinander bezogenen Arbeitsschritte bei der Lösung fachlicher Aufgabenstellungen erwerben und festigen die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe auch im Fach Sport Denk- und Handlungsstrukturen wissenschaftlichen Arbeitens.
III/2: Sozial-kommunikatives Lernen
Im Sportunterricht ergeben sich insbesondere bei der Unterstützung der Partnerin bzw. des Partners im Prozess des Bewegungslernens in der Anwendung fachspezifischer Arbeitsmethoden der Bewegungsbeobachtung und Bewegungskorrektur besondere Möglichkeiten, die Schülerinnen und Schüler zu kooperativem Lernen anzuleiten:
2.2 Unterrichtsvorhaben: Verknüpfung von Pädagogischen Perspektiven und Gegenständen
Der Zusammenhang zwischen den in den Bereichen des Faches zusammengefassten Inhalten und seinen in den Pädagogischen Perspektiven auf den Sport beschriebenen Aufgaben und Zielen ist nicht von selbst gegeben. Unterrichtsinhalte verweisen aus sich heraus nicht darauf, unter welcher Zielvorstellung sie im Lehr- und Lernprozess behandelt werden sollen. Diese Frage stellt sich erst bei der Unterrichtsplanung, nämlich wenn es gilt, didaktische Intentionen, die sich aus den Aufgaben und Zielen der gymnasialen Oberstufe und den Pädagogischen Perspektiven auf den Sport ableiten, und Inhalte aus den Bereichen des Faches miteinander zu verknüpfen. In dieser Zusammenschau sind konkrete Unterrichtsvorhaben für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe zu entwickeln und thematisch zu entfalten.
So lässt sich z. B. der Gegenstand Springen in unterschiedlichen thematischen Zusammenhängen behandeln, je nachdem ob es darum geht, möglichst weit bzw. hoch zu springen, oder ob es gilt, Sprungbewegungen zu gestalten, Bewegungselemente neu zu erlernen oder einzelne Bewegungselemente gezielt zu verbessern.
Auch werden je nach Zielsetzung der Behandlung von Sprungbewegungen jeweils andere Gegenstände aus dem Bereich II angesprochen werden, nämlich Maßnahmen zur Sprungkraftverbesserung, biomechanische Funktionszusammenhänge oder Kriterien zur Gestaltung von Bewegungsabläufen.
Des weiteren erfordert die Zielsetzung, Bewegungen zu gestalten, andere methodische Maßnahmen als die der individuellen Leistungssteigerung durch Üben und Trainieren. Das führt zu einer Verknüpfung mit jeweils anderen Gegenständen aus dem Bereich III. So wird je nach leitender Pädagogischer Perspektive derselbe Gegenstand zu verschiedenen Unterrichtsthemen führen.
Auf diese Weise thematisch gefasste Unterrichtsvorhaben für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe können für einen unterschiedlichen zeitlichen Bearbeitungsrahmen erstellt werden. Um eine sinnvolle und im Grundsatz vergleichbare Bearbeitung der Unterrichtsvorhaben zu sichern, ist jeweils ein zeitlicher Umfang von etwa 12 bis 15 Unterrichtsstunden vorzusehen, so dass im Grundkurs in den Kurshalbjahren 12.1 13.1 in jedem Kurshalbjahr mindestens drei Themen behandelt werden können, im Kurshalbjahr 13.2 mindestens zwei Themen. In der konkreten Durchführung des Unterrichts ist es oft sinnvoll, Unterrichtsvorhaben auch zeitlich nebeneinander durchzuführen.
Im Leistungskurs mit seinem im Wesentlichen durch den regelmäßigen Unterricht am Lernort Klassenraum erweiterten Unterrichtsumfang ist einerseits Gelegenheit gegeben, Themen mit direktem Bezug auf die eigene Sportpraxis vertieft zu bearbeiten. Zum anderen können im Leistungskurs zusätzlich Themen behandelt werden, die vom Unterricht auf der Übungsstätte weitgehend unabhängig sind. Die Schülerinnen und Schüler können sich ausführlicher und unter verstärkter Einbeziehung sportwissenschaftlicher Erkenntnisse und Erklärungsmodelle mit bedeutsamen Phänomenen und Problemen des Sports als einem Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit auseinander setzen.
2.3 Obligatorik und Freiraum
Im Fach Sport geht es um die Entwicklung von Kompetenzen im Zusammenhang mit der für den Schulsport als Doppelauftrag formulierten pädagogischen Leitidee der Entwicklungsförderung durch Bewegung, Spiel und Sport und der Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur.
Die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe haben in ihrer bisherigen Schullaufbahn das breite Inhaltsspektrum des Faches kennen gelernt und bereits vielfältige Erfahrungs- und Lernprozesse durchlaufen. Dabei waren die Pädagogischen Perspektiven auf den Sport als Frage nach dem pädagogisch Wertvollen bei Bewegung, Spiel und Sport in ihrer Schullaufbahn schon bisher bestimmend. Auf dieser fundierten Basis beginnen sich nun individuelle Stärken und Interessen deutlicher herauszubilden. Nicht mehr jeder Sport spricht die einzelne Schülerin und den einzelnen Schüler in dieser Altersphase in gleicher Weise an. Sie werden zunehmend fähig, sich "ihren Sport" auszuwählen, und ihn so zu gestalten, dass er ihnen in besonderer Weise zusagt.
Vor diesem Hintergrund werden für den Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe obligatorische Festlegungen hinsichtlich der Zahl und der intentionalen Ausrichtung der Unterrichtsvorhaben, der Berücksichtigung der Bereiche des Faches und eines verbindlichen Kerns von Aufgaben getroffen:
Zahl und intentionale Ausrichtung der Unterrichtsvorhaben:
Auch in der Qualifikationsphase sind alle Pädagogischen Perspektiven zu berücksichtigen, allerdings treten mindestens zwei von ihnen akzentsetzend in den Vordergrund. Sie sind in jedem Kurshalbjahr verbindlich zu berücksichtigen und geben dem jeweiligen Sportkurs sein spezifisches Profil auf der intentionalen Ebene.
Berücksichtigung der Bereiche des Faches:
Die im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe zu vermittelnden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse können im Bereich I (vgl. 2.1.1) durch die Beschäftigung mit unterschiedlichen Unterrichtsinhalten erworben werden. Zur Sicherung der motorischen Lernprogression einerseits und der wünschenswerten Bewegungsvielfalt im Kursunterricht der gymnasialen Oberstufe andererseits sind folgende Rahmenvorgaben verbindlich:
Bei der Vermittlung fachlicher Kenntnisse aus dem Bereich II (vgl. 2.1.2) ist für den Unterricht in Grund- wie Leistungskursen sicherzustellen, dass den jeweiligen Möglichkeiten gemäß Inhalte aus den drei Teilbereichen berücksichtigt werden. Für beide Kursarten sind verbindlich Lerngelegenheiten zu inszenieren, die Kenntnisse vermitteln als Grundlage für
Aufgrund des größeren zeitlichen Umfangs und des zusätzlichen Lernorts Klassenraum lassen sich einzelne Inhalte des Teilbereichs II/2 und insbesondere des Teilbereichs II/3 in vertiefender Form eher im Leistungskurs thematisieren.
Hinsichtlich der Vermittlung von Methoden und Formen selbständigen Arbeitens aus dem Bereich III (vgl. 2.1.3) ist die fachbezogene Vermittlung folgender grundlegender methodischer Kompetenzen für beide Kursarten verbindlich:
Verbindlichkeiten für alle Kursprofile:
Bei allen Möglichkeiten, Unterrichtsinhalte auszuwählen und Akzente hinsichtlich der Bedeutung der Pädagogischen Perspektiven für ein Kursprofil in der gymnasialen Oberstufe zu setzen, ist an einem Kern von Aufgaben im Sportunterricht fest zu halten, der für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Pflichtfach Sport seiner an kein anderes Fach delegierbaren grundlegenden Zuständigkeit für die Förderung einer ganzheitlichen Entwicklung durch Bewegung und für die Erschließung des Sportlebens in unserer Gesellschaft nachkommt (vgl. Aufgaben und Ziele der gymnasialen Oberstufe, Kapitel 2.3).
Jedes Kursprofil für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe muss deshalb unabhängig von seiner sonstigen intentionalen Ausrichtung durch die Aufnahme geeigneter Themen in die Kurssequenz sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler folgende Kompetenzen erwerben können:
·
Motorische Grundeigenschaften funktionsgerecht erweiternDie grundlegenden körperlich-sinnlichen Fähigkeiten (Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit, koordinative Fähigkeiten, Körperwahrnehmung) sind in den Sportkursen der gymnasialen Oberstufe weiter zu entwickeln. Der Unterricht muss sicherstellen, dass die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage gesicherter trainingstheoretischer Kenntnisse gezielte Belastungen zunehmend selbstgesteuert erfahren und in diesem Zusammenhang methodisch sachgerechte Situationsarrangements herstellen können. Neben dieser bewussten Förderung physischer Voraussetzungen für ihre eigenen sportmotorischen Aktivitäten sind die Schülerinnen und Schüler auch für den sensiblen und erzieherisch verantwortbaren Umgang mit dem eigenen Körper zu qualifizieren.
· Sportliches Können weiter entwickeln
Systematisches Erarbeiten sportlicher Bewegungskompetenz auf der Grundlage vertiefender und erweiterter sportmotorischer Lern- und Übungsprozesse stellen unverzichtbare Bestandteile des Unterrichts in allen Sportkursen der gymnasialen Oberstufe dar. Die Schülerinnen und Schüler sind dahingehend zu befähigen, Erfahrungen und Beobachtungen auszuwerten und sportliches Bewegungshandeln zu analysieren. Diese langfristig und progressiv angelegte Entwicklung des sportlichen Könnens, das sich nicht nur auf sportartspezifisches Leistungsvermögen beschränkt, wird zunehmend begleitet, gestützt und gesteuert durch eigene Erfahrungen und Erkenntnisse der Lernenden.
· Sportliches Handeln zusammen mit anderen regeln, organisieren und durchführen sowie Sport in seinen sozialen und gesellschaftlichen Bezügen verstehen und einordnen
Sportliches Handeln ist nicht auf individuelles motorisches Handeln zu reduzieren. Es realisiert sich in der Regel in sozialen Zusammenhängen, kommt vielfach ohne das Miteinander nicht aus oder ist sogar durch partnerschaftliches Gegeneinander bestimmt. Sport ist immer auch in gesellschaftliche Gegebenheiten eingebunden. Sozial verantwortliches Verhalten und sportpolitisches Verständnis sind demnach unabdingbare Bestandteile mündigen sportlichen Handelns und müssen langfristig unterrichtlich vermittelt werden. In der gymnasialen Oberstufe ist diese Aufgabe im Rahmen wachsender Selbständigkeit und Selbstbestimmungsfähigkeit zunehmend von den Schülerinnen und Schülern selbst zu übernehmen. Dabei ist verstärkt auf die eigenverantwortliche Regelung der gemeinsamen sportmotorischen Praxis und in vermehrtem Umfang auf die kritische Einbeziehung des Sportlebens im sozialen und gesellschaftlichen Umfeld hinzuarbeiten.
Auf der Grundlage der in diesem Abschnitt genannten Vorgaben stellt die Fachkonferenz Sport in verbindlichen Absprachen die Rahmenbedingungen für unterschiedliche Kursprofile mit vergleichbaren Anforderungen sicher
Die Auswahl der profilbildenden Bewegungsfelder und Sportbereiche und der profilbildenden Pädagogischen Perspektiven liegt in der freien Entscheidung der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers im Benehmen mit der Lerngruppe. Die Fachkonferenz kann als Rahmenvorgabe dazu einvernehmlich Festlegungen darüber treffen, welche Bewegungsfelder und Sportbereiche an der jeweiligen Schule profilbildend sein können.
Die neben den in jedem Kurshalbjahr verbindlichen Unterrichtsvorhaben verbleibende Unterrichtszeit kann situativ genutzt werden. So kann z. B. ein Thema ausgeweitet werden oder kürzere Unterrichtseinheiten kommen ergänzend bzw. kontrastiv hinzu.
3 Unterrichtsgestaltung/Lernorganisation
3.1 Grundsätze der Unterrichtsgestaltung
Es ist Aufgabe des Unterrichts, das im Bildungsauftrag genannte Hauptziel der gymnasialen Oberstufe realisieren zu helfen, auf Studium und Beruf vorzubereiten. Die Unterrichtsgestaltung als stufenspezifische Ausprägung eines Erziehenden Sportunterrichts (vgl. Pädagogische Rahmenvorgaben, Kapitel 3.1) soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage einer vertieften allgemeinen Bildung Hilfen zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortung erhalten und eine wissenschaftspropädeutische Ausbildung erwerben (vgl. Aufgaben und Ziele der gymnasialen Oberstufe, Kapitel 1).
Wesentliche Bezugspunkte im Hinblick auf die persönliche Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit sind im Fach Sport
Wesentliche Bezugspunkte im Hinblick auf die wissenschaftspropädeutische Ausbildung sind
Darüber hinaus sind auch die Entwicklung von Kooperationsfähigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Beharrlichkeit, Kreativität und Einfühlungsvermögen für den Erfolg in Studium und Beruf wichtige Qualifikationen. Der Unterricht ist so anzulegen, dass diese Ziele erreicht werden können. Die Prinzipien, denen hierbei gefolgt werden soll, sind im Kapitel 3 des Richtlinientextes "Prinzipien des Lernens und Lehrens in der gymnasialen Oberstufe" beschrieben. Hierbei ist sicherzustellen, dass neben der mehrperspektivischen Erfahrung sportlichen Handelns und der Förderung sportlichen Könnens auch eine gut organisierte fachliche Wissensbasis erreicht wird. Dazu gehören Theorien, Fakten, Methoden und Prozesswissen. Gleichzeitig muss eine Balance zwischen fachlichem Lernen und Lehren in sinnstiftendem Kontext hergestellt werden.
Zusammengefasst soll sich die Unterrichtsgestaltung daran ausrichten, dass
Fachliche Systematik, verbunden mit dialogischen, problembezogenen und fachübergreifenden Lernarrangements, sind die inhaltlichen Bezugspunkte für die Lernorganisation.
3.2 Gestaltung der Lernprozesse
Der Unterricht folgt einer Gesamtplanung, die schüler-, gegenstands- und methodenorientiert ist. Eine zu enge Steuerung der Lernprozesse ist ebenso zu vermeiden wie eine unstrukturierte Offenheit.
Schülerorientierung im Sportunterricht berücksichtigt die Vorerfahrungen und Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler (z. B. Stand des Könnens und Wissens, körperliche Konstitution, geschlechtsspezifische Aspekte, soziale Kompetenz) und sieht sie als Subjekte ihres Lernens an (z. B. Berücksichtigung individueller Interessen; vielfältiges Lernangebot im Sinne von Mehrperspektivität; Eröffnung von Erlebnis- und Erfahrungsräumen). Sie schafft Möglichkeiten für selbstbestimmtes Arbeiten und Entscheiden der Schülerinnen und Schüler und macht sie zunehmend von der Sachautorität der Lehrkraft unabhängig.
Eine besondere Rolle spielt im Fach Sport in diesem Zusammenhang die Orientierung der Unterrichtsgestaltung an einer reflexiven Koedukation. Durch die geschlechtsspezifischen Voraussetzungen, Anforderungen und Normen im Sport besteht in den Sportkursen der gymnasialen Oberstufe mehr noch als in anderen Schulfächern die Gefahr, dass geschlechtspezifische Rollenzuweisungen und Vorurteile fixiert werden und eine freie Entwicklung der Schülerinnen und Schüler behindern. Es ist daher die Pflicht von Sportlehrerinnen und Sportlehrern, nicht nur die Unterrichtsinhalte, sondern auch die Methoden und Realisierungsformen ihres Unterrichts im Hinblick auf die Fixierung von Vorurteilen oder gar Geschlechterdiskriminierung kritisch zu überprüfen.
Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe kann koedukativ oder in geschlechtshomogenen Gruppen erteilt werden. Auch ein nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht ist auf den koedukativen Kontext rückzubeziehen. Die verlangte Mehrperspektivität beinhaltet auch, geschlechtsspezifischen Fixierungen und Vorurteilen gegenzusteuern.
Unabhängig davon, ob der Sportunterricht in geschlechtshomogenen oder geschlechtsheterogenen Gruppen erteilt wird, sind in der Gestaltung der Lern- und Arbeitsorganisation die Prinzipien der Parteilichkeit, Wertschätzung und Selbstbestimmung im Rahmen reflexiver Koedukation zu beachten:
Gegenstandsorientierung im Sportunterricht muss sicherstellen, dass Inhalte aus den Bewegungsfeldern und Sportbereichen, fachliche Kenntnisse und Methoden und Formen selbständigen Arbeitens als Gegenstände des Unterrichts sachgerecht aufeinander bezogen und im Verlauf der gymnasialen Oberstufe so vermittelt werden, dass ein Könnens- und Wissenszuwachs entsteht.
Methodenorientierung im Sportunterricht trägt dafür Sorge, dass die Schülerinnen und Schüler sich im Medium der Unterrichtsinhalte die Fähigkeit zum selbständigen Lernen und Arbeiten und die dazu notwendigen Arbeitshaltungen und -dispositionen aneignen können. Sie sollen ihre Lernwege zunehmend selbst planen, Lernstrategien eigenständig entwickeln und durchführen, sowie Problemlösungsstrategien und Lernprozesse vermehrt in arbeitsteiligen, kooperativen und damit Kommunikation fordernden und fördernden Arbeitsformen entwickeln und Lernerfahrungen ausgetauschen und reflektieren.
3.2.1 Kriterien für die Auswahl von Unterrichtsinhalten
Der Unterricht in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 wird sequentiell aufgebaut. Die fachlichen, fachübergreifenden und methodischen Ziele des Faches sollen am Ende der Jahrgangsstufe 13 erreicht sein.
Folgende Kriterien können bei der Inhaltsauswahl hilfreich sein:
Vor dem Hintergrund dieser Forderungen muss der Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe langfristig geplant werden. Hinsichtlich der Lernziele und inhalte des Unterrichts muss im Verlauf der Oberstufe eine kontinuierliche Steigerung des Anspruchsniveaus deutlich werden. Das gilt sowohl für die motorischen Anforderungen als auch für die Vermittlung von Kenntnissen sowie von Methoden und Formen selbständigen Arbeitens. Dazu bedarf es der systematischen, aufeinander aufbauenden Auseinandersetzung mit ausgewählten Unterrichtsinhalten.
Inhalte können auch kontrastierend, vergleichend oder ergänzend aufeinander bezogen werden. Dazu lassen sich z. B. unterschiedliche wie auch verwandte sportmotorische Handlungen aus einzelnen oder verschiedenen Bewegungsfeldern heranziehen. Ähnliches gilt für die Auswahl wissenschaftlicher Erklärungsmodelle oder Theorien als Grundlage für den Erwerb gesicherter fachlicher Kenntnisse und Methodenkompetenz.
Die in den Aufgaben und Zielen des Faches formulierten fachlichen Anforderungen erfordern es, Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe ganzheitlich zu gestalten. Unterrichtsinhalte müssen demnach so ausgewählt werden, dass eine enge Verknüpfung von Planen, Handeln und Reflektieren ermöglicht wird. Die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an der Auswahl der Unterrichtsinhalte räumt nicht nur Mitbestimmung und damit auch Mitverantwortung ein, sondern fördert auch das bewusste Lernen und sichert eine zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler.
3.2.2 Lern- und Arbeitsorganisation
Für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe, der neben dem sportmotorischen Bereich auch auf den Erwerb und die Anwendung von Kenntnissen sowie die Steigerung der Methodenkompetenz zielt, kommen besondere Merkmale des Lernens in den Blick:
Eigenständig lernen
Die Unterrichtsgestaltung im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe folgt der Vorstellung von den Lernenden als eigenaktive Subjekte. Somit erlangen Arbeitsformen, die produktives Tun und die Selbstregulation beim Lernen fördern, eine besondere Bedeutung. Die Lern- und Arbeitsorganisation im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe unterscheidet sich daher wesentlich von den Lehrgangs- und Trainingsmethoden, die außerschulische Organisationsformen des Sports weitgehend prägen. Nachhaltige Lernleistungen im angestrebten Sinn sind vor allem dann zu erwarten, wenn durch das Lernarrangement gezielt die Eigenaktivität der Schülerinnen und Schüler im Unterricht angestrebt wird. Sportunterricht soll daher den Schülerinnen und Schülern verdeutlichen, dass sportliches Können nur durch Anstrengungen und kontinuierliches Bemühen erworben und erhalten werden kann. Sie müssen dort auch Gelegenheit erhalten, Erfahrungen und Wissen über empirisch abgesicherte Grundlagen des Übens und allgemein gültige Gesetzmäßigkeiten von Belastung und Anpassung zu erlangen. Das Kennenlernen geeigneter Übungs- und Trainingsformen sowie individueller Formen der Erfolgskontrolle ist für ihre aktiv mitbestimmende Teilnahme am Unterricht notwendig. Ebenso sollen sie im Üben subjektiv einen Sinn erkennen und lernen, sich selbst langfristig zu motivieren.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bieten sich offene methodische Verfahren an, bei denen die Schülerinnen und Schüler z. B. ein Problem und eine daraus erwachsende Aufgabenstellung finden und Lösungswege selbständig entwickeln können. Die Strukturierung derartiger Lernprozesse ist durch folgende Lernaktivitäten der Schülerinnen und Schüler gekennzeichnet:
Daneben können im Sportunterricht der gymnasialen Oberstufe auch geschlossene methodische Verfahren eingesetzt werden, bei denen die Lernenden in deutlicher Lenkung durch die Lehrkraft zu einer vorab definierten Bewegungshandlung oder Erkenntnis gelangen. Auch solche deduktiv ausgerichteten Verfahren können Schülerinnen und Schüler zu eigenständigem Arbeiten anleiten, indem sie z. B. folgende Lernaktivitäten ermöglichen:
Lernen findet grundsätzlich zwischen den hier angedeuteten Polen der lehrergesteuerten Anleitung und der offenen Selbstregulation statt. Eine bevorzugte Anwendung geschlossener Verfahren wird allerdings den Zielsetzungen der gymnasialen Oberstufe nicht gerecht, und es muss den Schülerinnen und Schülern auch bei dieser Vermittlungsweise die Gelegenheit zu selbständigem Arbeiten gegeben werden (z. B. eigenständige Recherche und Informationsbeschaffung im Rahmen der Vorgaben; Austausch von Informationen und Ergebnissen untereinander; gegenseitige Beobachtung, Korrektur und Hilfeleistung; selbständige Organisation und Gestaltung von Übungsphasen; ggf. auch individuelle Variation der Zielvorgabe).
Bewusst lernen
Voraussetzung für eine zunehmende Selbstgestaltung der Lernprozesse ist, dass Schülerinnen und Schüler Gesetzmäßigkeiten, Methoden und Organisationsformen des Lernens erfahren und kennenlernen. So werden sie in die Lage versetzt, Lernprozesse selbständig zu initiieren und zu steuern.
Diese Fähigkeit des bewussten Lernens kann mit Hilfe eines regelmäßigen Rückblicks anhand von Leitfragen entwickelt werden, wie z. B.:
Mit Medien lernen
Unterrichtsmedien tragen im Fach Sport durch die ihnen eigenen speziellen Möglichkeiten der Informationserfassung und -darbietung dazu bei, Lehr- und Lernprozesse wirksamer werden zu lassen, indem sie z. B.
Medien können außerdem durch die jeweils gezielte Art des Einsatzes zur Förderung der Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit beitragen, indem sie z. B folgende Funktionen übernehmen:
Zur Unterstützung der Unterrichtsprozesse und der langfristigen Sicherung der im Unterricht erworbenen Kenntnisse ist in der gymnasialen Oberstufe die Arbeit mit unterrichtsbegleitenden Materialien unerlässlich. Dabei können Schulbücher ergänzt durch Kurshefte oder mappen - hilfreich sein
3.2.3 Fachübergreifende, fächerverbindende und projektorientierte Lern- und Arbeitsorganisation
Fachübergreifender Unterricht findet zunächst im Fach selbst statt; er besteht aus dem "Blick über den Tellerrand" in Gestalt von Exkursen oder der Reflexion der fachlichen Fragestellung und ihrer Plausibilität und Grenzen.
Das Fach Sport kann sich insbesondere in solche fachübergreifenden Fragestellungen einbringen, in denen unmittelbare Körper- und Bewegungserfahrungen eine wichtige Ergänzung der kognitiven Bearbeitung einer Thematik sein können (vgl. Kapitel 1). Den Schülerinnen und Schülern kann in solchen Vorhaben die jeweilige Aspekthaftigkeit und Ergänzungsbedürftigkeit isolierter Erfahrungen und Erkenntnisse bewusst gemacht werden, was z. B. in folgenden Sachverhalten deutlich wird:
Fächerverbindender Unterricht besteht in der themen- oder problembezogenen Kooperation zweier oder mehrerer Fächer, wenn es gilt, "quer liegende" Themenstellungen unter verschiedenen Fachperspektiven und -kategorien zu betrachten und dabei mehr als nur die Summe von Teilen zu erkennen. Fächerverbindender Unterricht ist organisatorisch und planerisch aufwendig. Er kann in den Schwerpunkten eines Schulprofils entwickelt werden. Da die Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe an einer übergreifenden Veranstaltung teilnehmen sollen, müssen die Schulen, sofern sie keine Fächerkopplungen aufweisen, entsprechend langfristig planen.
Auch im Rahmen fächerverbindenden Unterrichts liegt die besondere Leistungsfähigkeit des Faches Sport darin, dass es neben der kognitiven Dimension durch seine motorischen Anteile den Aspekt unmittelbarer Körper- und Bewegungserfahrungen und -erlebnisse zu einem komplexen Thema beisteuern kann. Bei der Behandlung folgender Fragen und Probleme im Rahmen fächerverbindenden Unterrichts lassen sich z. B. die unten jeweils aufgeführten Themen als fachlicher Beitrag eines Sportkurses einbringen:
- Jungen und Mädchen spielen gemeinsam Fußball (... erarbeiten gemeinsam eine Kür mit gymnastischen Handgeräten, ... turnen gemeinsam)
- Frauensport, Männersport - Fiktion und Wirklichkeit
- Gesundheit sichern, Gefährdungen beim Sporttreiben und bei Alltagsbewegungen erkennen und vermeiden
- Das Doping-Dilemma im Sport - Rahmenbedingungen und Beweggründe
- ) Erproben von Streetball, Streetsoccer, Beach-Volleyball als aktuelle Varianten der großen Sportspiele
- Skateboardfahren und Inline-Skating nur ein Modetrend?
- Talent als Voraussetzung für sportartspezifisches Können
- Lernmodelle zum Bewegungslernen
- ) Springen und Schwingen - Fliegen erleben
- Angst - eine durchaus normale Reaktion in sportlichen Handlungssituationen
- Sportgelegenheiten im Umfeld erkunden, nutzen und gestalten
- Skifahren als Naturerlebnis
Ausgehend vom Fach Sport bieten sich u.a. folgende weitere über das Fach hinausweisende Unterrichtsvorhaben an:
Die organisatorische Regelung fächerverbindenden Unterrichts kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Für die Organisationsform der Fächerkopplung bringt das Fach Sport gute Rahmenbedingungen mit, weil es als Pflichtfach bis zum Ende der Schullaufbahn von den Wahlentscheidungen der Schülerinnen und Schüler unabhängig ist.
Projektorientierter Unterricht ist anwendungsbezogen, kurzphasig, kompakt und produktorientiert. Er kann im Fach selbst oder fächerverbindend stattfinden.
Etliche der oben aufgeführten fachbezogenen Themen können auch als ein projektorientiertes Vorhaben im Fach Sport selbst behandelt werden, insbesondere im Leistungskurs. Weitere fachbezogene Unterrichtsprojekte sind z. B.:
Fächerverbindender Projektunterricht findet in übergreifenden Projektveranstaltungen statt. Diese Veranstaltungsform soll den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, erlernte Arbeitsmethoden aus unterschiedlichen Fachbereichen selbständig auf ein komplexes Problem zu beziehen und ein Problem aus der Perspektive mehrerer Fächer zu sehen. Auch für übergreifende Projektveranstaltungen kann das Fach Sport thematische Anstöße geben bzw. in solchen Projekten mitarbeiten, z. B. bei:
Projektveranstaltungen bieten auch die Gelegenheit zur Teamarbeit. Diese Veranstaltungen sind unter bestimmten vorher festgelegten Leitfragen langfristig aus dem Fachunterricht heraus zu entwickeln. Die von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen werden im Rahmen der Sonstigen Mitarbeit beurteilt. Da solche Projektveranstaltungen stufenspezifische Ziele verfolgen, sind sie im Hinblick auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Regel auf eine Jahrgangsstufe oder auf die gymnasiale Oberstufe zu beschränken.
Im Sinne der Öffnung von Schule kann in fachübergreifender, fächerverbindender und projektorientierter Lern- und Arbeitsorganisation verstärkt auch das schulische System überschritten und nach außen geöffnet werden. Kontakte zu außerschulischen Institutionen (z. B. zu Sportvereinen und anderen Sportanbietern) sollten hergestellt und genutzt werden. Exkursionen ermöglichen Erfahrungen und Einsichten aus erster Hand. Der Einbezug externer Expertinnen und Experten kann die Fachspezifik schulischen Lernens aufbrechen und die Lernprozesse durch eine stärkere Berücksichtigung der Außenperspektive auf eine breitere Basis stellen.
3.2.4 Besondere Lern- und Arbeitsformen
Facharbeit im Leistungskurs
Wissenschaftspropädeutisches Lernen zielt darauf ab, die Schülerinnen und Schüler mit den Prinzipien und Formen selbständigen Arbeitens vertraut zu machen. Facharbeiten sind hierzu besonders geeignet. Jede Schülerin, bzw. jeder Schüler soll im Verlauf der Schullaufbahn eine Facharbeit anfertigen.
Facharbeiten ersetzen in der Jahrgangsstufe 12 nach Festlegung durch die Schule je eine Klausur für den ganzen Kurs oder für einzelne Schülerinnen und Schüler. Eine Facharbeit hat den Schwierigkeitsgrad einer Klausur, sie soll einen Schriftumfang von 8 bis 12 Seiten (Maschinenschrift) nicht überschreiten.
Die methodischen Anforderungen an eine Facharbeit sind im Unterricht vorzubereiten. Unter Umständen ist es zweckmäßig, wenn diese Aufgabe nach Absprache in der Schule vom Fach Deutsch übernommen wird.
Themen für eine Facharbeit im Sport können aus der engen Verknüpfung von Bewegungshandeln und dessen Reflexion erwachsen. Sie eröffnen den Schülerinnen und Schülern die Chance, Untersuchungen vorzunehmen, die sie selbst in ihrer Körperlichkeit und Bewegungsentwicklung betreffen, wie z. B.
Sport stellt für viele Schülerinnen und Schüler einen bedeutsamen Ausschnitt der außerschulischen Lebenswelt dar. Daraus können sich für sie interessante Anknüpfungspunkte für Facharbeiten ergeben, wie z. B.
Besondere Lernleistung
Mit der besonderen Lernleistung sollen herausgehobene Leistungen, die Schülerinnen und Schüler zusätzlich erbracht haben, im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahlen auch zusätzlich honoriert werden. Es muss sich um eine herausragende Leistung handeln. Dies hat auch in Art und Umfang der Darstellung bzw. der Dokumentation seinen Niederschlag zu finden. Die Kultusministerkonferenz hat als äußerliche Anhaltspunkte für die Wertigkeit den Rahmen bzw. den Umfang eines mindestens zweisemestrigen Kurses - dieses entspricht dem Äquivalent von maximal 60 Punkten - genannt.
Eine besondere Lernleistung kann z. B. ein umfassender Beitrag aus einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder das Ergebnis eines über mindestens ein Jahr laufenden fachlichen oder fachübergreifenden Projekts sein. Sie kann auch eine größere Arbeit sein, die sich aus dem Fachunterricht ergeben hat. Die besondere Lernleistung muss in Qualität und Umfang eine Facharbeit deutlich überschreiten. Sie soll außer- und innerschulische Handlungsmöglichkeiten außerhalb der Unterrichtsvorhaben erschließen, etwa in Feldarbeit und Experiment, in der Arbeit in Archiven oder Bibliotheken. Das Vorhaben soll eine klare Aufgabenstellung und eine nachvollziehbare Ausführungsebene haben (z. B. Produkt, Recherche, Versuch, Auswertung bzw. Reflexion).
Die zentrale Bedeutung von Bewegungspraxis für das Fach Sport legt eine besondere Lernleistung, die im Wesentlichen kognitive Fähigkeiten vom Schüler verlangt, auf den ersten Blick nicht nahe. Es ist aber durchaus denkbar, dass intellektuelle Neugier an sportbezogenen Fragen, die im Unterricht geweckt wird, den Anstoß zu intensiver außerunterrichtlicher Auseinandersetzung mit solchen Fragestellungen gibt. Dies gilt besonders dann, wenn diesen Fragen nicht in fächerverbindendem Unterricht nachgegangen wird. Da die besondere Lernleistung zudem sehr stark auf individuelle Neigungen und Fähigkeiten bezogen ist, können gerade im Fach Sport besondere Lernleistungen erbracht werden. Aufgabenstellungen für eine besondere Lernleistung im Fach Sport können z. B. sein:
3.3 Grund- und Leistungskurse
Grund- und Leistungskurse tragen gleichermaßen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern auf der Grundlage einer vertieften allgemeinen Bildung Hilfen zur persönlichen Entfaltung in sozialer Verantwortlichkeit zu geben und sie zu einer wissenschaftspropädeutischen Ausbildung zu führen.
Grundkurse repräsentieren das Lernniveau unter dem Aspekt einer grundlegenden wissenschaftspropädeutischen Ausbildung. Sie sollen
Im Grundkurs Sport können wissenschaftliche Arbeitsweisen grundlegend als soziale Praxis erfahren werden, in der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft genauso unverzichtbar sind wie Beharrlichkeit, Kreativität und Einfühlungsvermögen.
Leistungskurse repräsentieren das Lernniveau der gymnasialen Oberstufe unter dem Aspekt einer exemplarisch vertieften wissenschaftspropädeutischen Ausbildung. Sie sind - über die zum Grundkurs genannten Aspekte hinaus gerichtet auf eine
Im Leistungskurs Sport sollen die Schülerinnen und Schüler insbesondere zu einer differenzierten Urteilsfähigkeit bezüglich gesellschaftlicher Phänomene und Entwicklungen in der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur gelangen.
Beide Kursarten basieren unverzichtbar auf dem Grundkursunterricht der Jahrgangsstufe 11.
Das Fach Sport ist in der gymnasialen Oberstufe Pflichtfach bis zur Jahrgangsstufe 13/2 einschließlich. Alle Schülerinnen und Schüler belegen es als Grundkurs, sofern sie es nicht in der Qualifikationsphase als Leistungskurs belegen oder aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses langfristig wegen Sportunfähigkeit vom Sportunterricht freigestellt sind.
In allen Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe findet der Sportunterricht ausschließlich in Lerngruppen einer Jahrgangsstufe nach dem Grundsatz der Sequenzialität statt.
Der Unterricht auf der Übungsstätte ist in Grund- und Leistungskursen auf mindestens zwei Wochentage zu verteilen.
Die Einrichtung der Sportkurse in der Jahrgangsstufe 11 erfolgt auf der Grundlage der Absprachen in der Fachkonferenz im Rahmen der schulorganisatorischen Bedingungen. Die Fachkonferenz der einzelnen Schule entscheidet in Absprache mit der Schulleitung für die Qualifikationsphase, in welcher Weise sie die Schülerinnen und Schüler bei der Einrichtung der Sportkurse beteiligt. Denkbar sind folgende Möglichkeiten:
In jedem Fall legt die Lehrkraft unter Beteiligung der Schülerinnen und Schüler die Konkretisierung des jeweiligen Kursprofils als geplante Themenabfolge zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 in einer Umrissplanung fest, die im Kursverlauf nur begründet verändert werden kann.
Sport als Grundkurs
Grundkursunterricht ist vorwiegend Bewegungszeit. Lernort ist daher in aller Regel die Übungsstätte. Um die dort in unmittelbarer Anknüpfung an das Bewegungshandeln vermittelten Erfahrungen, Kenntnisse und Einsichten systematisierend zu strukturieren bzw. zu vertiefen oder auch zu überprüfen, ist es zulässig, auch den Grundkursunterricht vereinzelt im Klassenraum durchzuführen.
In der Jahrgangsstufe 11 sollen unterschiedliche Akzentsetzungen im sportlichen Handeln noch einmal erfahren und bewusst gemacht werden. Daher werden alle sechs Pädagogischen Perspektiven verbindlicher Ausgangspunkt und zentrales Anliegen je eines Unterrichtsvorhabens (vgl. Beispielsequenz in Kapitel 3.4). Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht der Eindruck vermittelt wird, einzelne Perspektiven ließen sich ausschließlich bestimmten Bewegungsfeldern und Sportbereichen zuordnen oder der Ausgang von einer leitenden Perspektive ließe die übrigen fünf völlig in den Hintergrund treten.
Hilfreich für die konkrete Themenfindung der Unterrichtsvorhaben in der Jahrgangsstufe 11 ist folgende Orientierung an den Pädagogischen Perspektiven, z. B.:
Hinsichtlich der Vielfalt von Bewegungserfahrungen sind für die sechs verbindlich zu entwickelnden Unterrichtsthemen der Jahrgangsstufe 11 im Bereich I Bewegungsaktivitäten aus mehreren Bewegungsfeldern und Sportbereichen auszuwählen. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, dass die beiden Inhaltsbereiche Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen und Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen Berücksichtigung finden.
Der Vorbereitungsfunktion der Jahrgangsstufe 11 für die Qualifikationsphase ist in mehrfacher Hinsicht Rechnung zu tragen:
Einerseits sollen die Schülerinnen und Schüler - aufbauend auf ihren Sporterfahrungen aus der Sekundarstufe I - für sie Bedeutsames bei Bewegung, Spiel und Sport noch einmal bewusst erkunden können, bevor sie sich in der Qualifikationsphase in die Gestaltung eines Kursprofils einbringen können. Sie sollen in der Lage sein, sich in ihrem Sportkurs bei der Festlegung dessen Profils aktiv an Akzentsetzungen im Bereich der Pädagogischen Perspektiven und an der Auswahl von Inhalten zu beteiligen.
Andererseits geht es in der Jahrgangsstufe 11 in der Vorbereitung auf die fachspezifischen Anforderungen in der Qualifikationsphase um die oberstufenspezifische Akzentuierung der Ziele und Lerninhalte des schulischen Sportunterrichts. Das selbständige Arbeiten wird weiterentwickelt, fachübergreifende und fächerverbindende Aspekte werden verstärkt in den Unterricht einbezogen.
Nicht zuletzt soll der Unterricht in der Jahrgangsstufe 11 den Schülerinnen und Schülern eine Rückmeldung darüber geben, ob für sie Sport als mögliches Abiturprüfungsfach in Frage kommt.
Für die Qualifikationsphase erhalten die Grundkurse eine jeweils profilbildende intentionale Akzentsetzung dadurch, dass einzelne der sechs Pädagogischen Perspektiven ein größeres Gewicht bekommen.
Die aus dem Bereich I für die Jahrgangsstufen 12 und 13 im Rahmen der inhaltlichen Profilbildung ausgewählten Bewegungsfelder und Sportbereiche und die zugehörigen Inhalte des Teilbereichs II/1 (Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns) sind im Kursverlauf kontinuierlich zu berücksichtigen. Auch Inhalte aus dem Teilbereich II/2 (Kenntnisse zum sportlichen Handeln im sozialen Kontext) werden regelmäßig einbezogen, soweit sie sich in unmittelbarem Bezug zum Bewegungshandeln thematisieren lassen. Inhalte aus dem Teilbereich II/3 (Kenntnisse über den Sport als Teil der gesellschaftlichen Wirklichkeit) werden überwiegend situativ angesprochen, vor allem dann, wenn besondere Anlässe dies nahe legen. Sie können vereinzelt auch systematisch geplant in den Unterricht einbezogen werden, soweit dies dem intentionalen Rahmen des Grundkursunterrichts entspricht. Die in Bereich III beschriebenen Methoden und Formen selbständigen Arbeitens werden in enger Verbindung mit den Inhalten aus den Bereichen I und II behandelt.
Sport als Leistungskurs
Auch im Leistungskurs werden in den Unterrichtsanteilen auf der Übungsstätte die unter dem jeweiligen Thema ausgewählten Unterrichtsgegenstände aus den drei Bereichen des Faches so aufeinander bezogen, dass die Schülerinnen und Schüler den Unterricht als reflektierte Praxis erleben.
Begünstigt durch die erweiterten Arbeitsbedingungen im Rahmen des hier verbindlichen Unterrichts im Klassenraum im Umfang von zwei Wochenstunden, können Gegenstände aus den Teilbereichen II.2 und insbesondere II.3 verstärkt berücksichtigt werden. Diese erweiterte und vertiefte Behandlung sportbezogener Fragestellungen erfolgt, soweit möglich und didaktisch sinnvoll, in enger Verknüpfung mit der Sportpraxis auf der Übungsstätte und bezieht außerdem weitere Inhalte und Verfahren der Erkenntnisgewinnung aus verschiedenen sportwissenschaftlichen Disziplinen ein. Im Leistungskurs Sport werden auch Themen behandelt, die mit dem Bewegungshandeln der Schülerinnen und Schüler auf der Übungsstätte nicht in direkter Beziehung stehen, z. B. Themen zur Sozialisation durch Sport, zur Umweltproblematik im Leistungs- und Freizeitsport, zur Gewalt im Umfeld sportlicher Großveranstaltungen, zum Doping im Sport, zu politischer Einflussnahme auf den Sport, zum Sportsponsoring, zur Darstellung des Sports in den Medien.
3.4 Sequenzbildung
Die Abfolge der Unterrichtsvorhaben in einem Kursdurchgang durch die Jahrgangsstufen 11 bis 13 wird als Themensequenz beschrieben. Die Fülle bewegungsbezogener Inhalte des Faches, die möglichen Schwerpunktsetzungen im Bereich der Pädagogischen Perspektiven und die unterschiedlichen standortbedingten Rahmenbedingungen eröffnen vielfältige Möglichkeiten, den fachlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe einzulösen. Deshalb erfolgen keine verbindlichen Vorgaben in Form obligatorischer Themensequenzen für den Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe.
Vor diesem Hintergrund trägt die Fachlehrkraft die Verantwortung dafür, dass in der Themenabfolge des Kurses thematische Zusammenhänge hergestellt werden.
Im Folgenden wird eine mögliche Themenabfolge für einen Durchgang durch die Jahrgangsstufe 11 und die Qualifikationsphase beschrieben. Diese Sequenz illustriert beispielhaft, wie Fachlehrkräfte den Unterricht im Grund- bzw. Leistungskurs für ihre Lerngruppe vor dem Hintergrund der Lehrplanvorgaben planen und durchführen sollen.
Die Themenabfolge gibt kein streng einzuhaltendes zeitliches Ablaufschema vor. Einzelne Unterrichtsvorhaben können zeitlich parallel unterrichtet werden oder sich überlappen. Der verbleibende Freiraum, den es situativ zu nutzen gilt, bleibt hier im Wesentlichen unberücksichtigt.
Beispiel einer Themensequenz für die Jahrgangsstufe 11
Die thematische Entfaltung der sechs Pädagogischen Perspektiven folgt der oben für die Jahrgangsstufe 11 beispielhaft genannten Orientierung. In den folgend beschriebenen sechs Unterrichtsvorhaben sollen die Schülerinnen und Schüler
Die Auflistung entspricht der zeitlichen Abfolge in diesem Beispiel.
Die Unterrichtsinhalte sind vor dem Hintergrund ausgewählt worden, dass dieser Kurs nach einer vorläufigen Interessensbekundung der Schülerinnen und Schüler in der Qualifikationsphase mit den profilbildenden Bewegungsfeldern und Sportbereichen Laufen, Springen, Werfen Leichtathletik und Spielen in und mit Regelstrukturen Sportspiele weitergeführt werden soll. Außerdem finden die beiden grundlegenden Inhaltsbereiche in zwei Unterrichtsvorhaben besondere Berücksichtigung, nämlich Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen im zweiten und Das Spielen entdecken, Spielräume nutzen im sechsten. Unterrichtsvorhaben.
1. Unterrichtsvorhaben: Stufe 11 Thema: Hockeyspielen - Erlernen eines Sportspiels auf der Grundlage selbstgefundener Spielformen Leitende Pädagogische Perspektive: E |
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Intentionen |
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Inhalte |
Technische Grundfertigkeiten des Hockeyspiels erlernen Regelstrukturen und ihre Funktionen in Sportspielen bewusst machen und darauf bezogene Kenntnisse beim Finden neuer Spielformen anwenden Spielformen mit Hockeyschläger und ball finden, erproben und regeln Taktische Handlungsalternativen bei unterschiedlichen Regelvorgaben situationsgerecht einsetzen; |
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Schieben, Stoppen Dribbeln Arten und Funktionen von Spielregeln (ausgehend von aus der Sek I bekannten Sportspielen) Gruppenarbeit Vorgehen beim Aushandeln von Regeln und gemeinsamen Erarbeiten von Lösungen Variantenreiche Spielformen unter Berücksichtigung verschiedener Sinnrichtungen: - miteinander gegeneinander spielen - technische und taktische Elemente bei Spielformen mit unterschiedlicher Spielerzahl, Spielfeldgröße, Zielvorgabe und Regeln |
2. Unterrichtsvorhaben: Stufe 11 Thema: Anspannung und Entspannung Körperzustände wahrnehmen und beeinflussen Leitende Pädagogische Perspektive: A |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Für die Wahrnehmung von Anspannungszuständen und Signalen des Körpers sensibilisieren; Körpersignale deuten Entspannungstechniken kennenlernen und anwenden Auf- und Abwärmen funktionell und selbständig durchführen |
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Verschiedene Belastungsformen in kontrastivem Wechsel mit bewusster Lenkung der Aufmerksamkeit auf den Körper: - schnelles entspanntes Laufen - Spielformen mit ausgeprägtem Wechsel zwischen hoher Belastung und Ruhepha sen - Übungen und Spiele mit besonderer Anforderung an Körperspannung und Körperentspannung Pulsverhalten (Messung) und andere Körpersignale (biologische Erklärung) Funktionelle Dehnübungen, ausgewählte Entspannungstechniken; Übungsformen zum Auf- und Abwärmen und ihre Wirkungsweise; |
3. Unterrichtsvorhaben: (zeitlich parallel zum 2. Unterrichtsvorhaben) Stufe 11 Thema: Springen und Schwingen Bewegung wagen, erleben, gestalten Leitende Pädagogische Perspektive: C |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Herausfordernde Bewegungssituationen erfahren Bewegungsphantasie entwickeln; Sicherheitsmaßnahmen und Hilfestellung kennen und durchführen; |
ó
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Sprünge von der Kastentreppe in den Weichboden Bewegungsaufgaben nach verschiedenen Ziel- und Gestaltungsvorgaben: - Springen am Minitrampolin: frei, über Hindernisse und Geräte (nach turneri schen Haltungskriterien, synchron mit Partner bzw. Partnerin, humoresk u.ä.) - Schwingen an Ringen, Trapez und Klet tertau - Kombinierte Bewegungsaufgaben (ein zeln und in Gruppen) Übungsarrangements (technischer Aufbau, Sicherheitsbestimmungen); |
4. Unterrichtsvorhaben: Stufe 11 Thema: Erlernen und Festigen technischer Fertigkeiten im Volleyball selbständig Bewegungen erlernen und verbessern Leitende Pädagogische Perspektive: D |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Technische Fertigkeiten erlernen und festigen Strukturen von Bewegungsabläufen erkennen und in ihrer Funktionalität verstehen Motorische Lernprozesse selbständig initiieren und gestalten Lernhilfen kennen und einsetzen; |
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Oberes und unteres Zuspiel, Zuspiel über Kopf, Aufgabe von oben und Annahme, Angriffsschlag, Abwehrbagger und Block Phasenstruktur und Funktionszusammenhänge von Bewegungsabläufen; Bewegungsvorstellung; Bewegungsbeobachtung; |
5. Unterrichtsvorhaben: Stufe 11 Thema: Rockn Roll tanzen Bewegung nach Musik gestalten und erleben Leitende Pädagogische Perspektive: B |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Grundschritte des Rockn Roll erlernen Rhythmusgefühl weiter entwickeln; Ausführungsvarianten kennen und realisieren Einfache (halbakrobatische) Figuren einüben Gestaltungskriterien kennen und selbständig anwenden |
ó
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Grundschritte ( flach, gehüpft, vereinfachter Sprungschritt) Spiele und Übungsformen zur Festigung des Bewegungsablaufs und des Rhythmusgefühls Tanzhaltungen, Platzwechsel, Drehungen Vorgabe, Durchzieher, Kniesprung u.ä.; Kriterien für die individuelle Gestaltung und für Gruppengestaltungen; |
6. Unterrichtsvorhaben: (zeitlich parallel zum 4. Und 5. Unterrichtsvorhaben) Stufe 11 Thema: Laufen, Springen, Werfen in spielerischer Form Verbesserung der allgemeinen Fitness Leitende Pädagogische Perspektive: F |
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Intentionen |
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Inhalte |
Vielfältige Bewegungsmöglichkeiten auf der Grundlage elementarer Bewegungsformen finden und kennen Mit anderen kooperieren und konkurrieren Belastungsstrukturen verschiedener Bewegungsaufgaben hinsichtlich ihrer Bedeutung für die körperliche Fitness erfahren und einschätzen Gesundheitliche Risiken einschätzen und vermeiden Sich selbständig aufwärmen |
ó
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Laufen, Springen und Werfen mit unterschiedlicher Zielsetzung: - Laufen über Hindernisse, im Gelände, mit Orientierungsaufgaben, Zeitschätz läufe, Ausdauer-Laufspiele, Reaktions- Laufspiele; - Werfen mit unterschiedlichen Geräten und Gewichten, Weitwerfen, Zielwerfen, Wurfspiele; - Springen ein- und beidbeinig, Mehrfach sprünge, Sprungspiele Finden und Erproben neuer Bewegungsaufgaben in der Gruppe auch unter Einbezug "neuer" Spielgeräte; Zusammenhänge von Bewegungsaufgabe, Belastungsstruktur und körperlichen Reaktionen (Trainingswirkung) Regeln und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen (insbesondere bei Wurfspielen) Planung und Durchführung spezieller Formen des Aufwärmens |
Beispiel einer Themensequenz für die Qualifikationsphase
in einem Grund- bzw. Leistungskurs
In diesem Beispiel besteht in der Kursgruppe ein vorrangiges Interesse, Sportspiele verstärkt zum Gegenstand des Unterrichts zu machen und dabei insbesondere das Volleyballspiel zu verbessern. Neben der Absicht, gemeinsam sportliche Leistungserfahrungen zu machen und damit umgehen zu lernen, soll auch die Frage der Gesundheitsbedeutsamkeit von Bewegung, Spiel und Sport das Profil des Kurses bestimmen.
Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Vorgaben der Fachkonferenz (vgl. Kapitel 6) legt die Kurslehrerin bzw. der Kurslehrer auf der Grundlage didaktischer Intentionen das folgend dargestellte Kursprofil fest.
Profilbildende |
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Pädagogische Perspektiven |
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Bewegungsfelder und Sportbereiche |
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· Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen (D)· Gesundheit fördern, Gesundheitsbe wusstsein entwickeln (F) |
· Spielen in und mit Regelstrukturen -Sportspiele · Laufen, Springen, Werfen - Leicht athletik |
Für diesen Kurs werden folgende Zielsetzungen vereinbart:
Das Kursprofil und die daraus entwickelten Zielsetzungen bilden die Grundlage für die im Folgenden beschriebene Themensequenz als Umrissplanung für die Qualifikationsphase. Die konkrete inhaltliche Füllung erfolgt im Rahmen der kurzfristigen Unterrichtsvorbereitung. Darüber hinaus bleibt der Unterricht offen für Akzentverschiebungen, die sich aus besonderen Interessen der Lerngruppe oder Lernschwierigkeiten oder auch durch aktuelle sportbezogene Ereignisse u.ä. ergeben können.
In der Beispielsequenz finden sich auch kursiv gesetzte Angaben zu Intentionen und Inhalten sowie gänzlich kursiv gesetzte Themen. Sie kennzeichnen unterrichtliche Ergänzungen bzw. Vertiefungen sowie zusätzliche Unterrichtsvorhaben für den Leistungskurs mit seinen erweiterten Arbeitsbedingungen. Die für den Leistungskurs zusätzlich ausgewiesenen Themen werden zeitlich parallel zu den übrigen Themen des jeweiligen Halbjahres bearbeitet.
Jahrgangsstufe 12.1:
1. Unterrichtsvorhaben: 12.1 Thema: Erlernen der leichtathletischen Disziplinen Speerwurf und Dreisprung - Erfahren und Anwenden unterschiedlicher methodischer Konzepte Leitende Pädagogische Perspektive: D |
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Intentionen |
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Inhalte |
Speerwurf und Dreisprung erlernen Bewegungsabläufe in ihrer Abhängigkeit vom Bewegungsziel erfassen und beschreiben Grundlegende biomechanische Funktionszusammenhänge klären Lernhilfen und methodisch strukturierte Lernwege erfahren und anwenden Vertieftes Verständnis für Strukturen und Funktionen von Bewegungsabläufen entwickeln |
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Übungsformen zum Speerwurf und Dreisprung Inneres und äußeres Bild der Bewegung (kinästhetische und phänomenologische Erfassung); Ausholen, Beschleunigungsweg, Körperschwerpunktverhalten Vorgabe durch die Lehrkraft (Speerwurf); Biomechanische Grundlagen von Wurf und Sprungbewegungen biomechanische Gesetzmäßigkeiten und Anwendungsbeispiele |
2. Unterrichtsvorhaben: (zeitlich z. T. parallel zum 1. Unterrichtsvorhaben) 12.1 Thema: Ausdauer verbessern - Laufen unter verschiedenen Sinngebungen erfahren Leitende Pädagogische Perspektiven: A und F |
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Intentionen |
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Inhalte |
Laufen erfahren und erproben: Trainingsformen und -prinzipien zur Ausdauerverbesserung kennenlernen und anwenden; Läufe mit zusätzlichen Bewegungsaufgaben planen und durchführen Grundelemente des Orientierungslaufs kennenlernen Kenntnisse und Verständnis von sportbiologischen und trainingstheoretischen Sachverhalten erweitern |
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Joggen im Gelände, Trainingsläufe mit unterschiedlicher Belastungsstruktur, Laufspiele; Trainingsmethoden und -prinzipien, Gesetz der Homöostase; Zielwerfen (Spiel- und Übungsformen), Laufbiathlon (Abstecken einer Biathlonstrecke, Einrichten von Stationen) Einfache Formen des Orientierungslaufs; vertiefende trainingstheoretische Fragestellungen und biologische Grundlagen des Ausdauertrainings; |
3. Unterrichtsvorhaben: 12.1 Thema: Festigen technischer Fertigkeiten und taktischer Fähigkeiten für das Volleyballspiel - Bewegungsfehler sehen und sich gegenseitig korrigieren Leitende Pädagogische Perspektive: D |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Das Repertoire technischer Fertigkeiten gezielt erweitern, festigen und im Spiel situationsgerecht anwenden Biomechanische Grundkenntnisse erweitern und situationsbezogen anwenden Fehlersehen entwickeln, Fehler korrigieren Volleyballspezifische Bewegungstechniken individuell ausprägen und unter taktischen Gesichtspunkten anwenden |
ó
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Variables oberes und unteres Zuspiel, Angriffsschlag, Block; Vorgezogene VI als grundlegendes Spielsystem; Bedeutung einzelner Bewegungselemente für die Gesamtbewegung Bewegungs- und Spielbeobachtung unter funktionalen und taktischen Gesichtspunkten; Weitere biomechanische Funktionszusammenhänge (anknüpfend an des 1. Thema des Halbjahres); |
Jahrgangsstufe 12.2:
1. Unterrichtsvorhaben: 12.2 Thema: Springen und Fliegen Leistung und Bewegung als Ergebnis und Erlebnis erfahren Leitende Pädagogische Perspektiven: C und D |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Zusammenhänge zwischen technischen Voraussetzungen (hier v.a. Landehilfe), Bewegungsausführung, Bewegungserlebnis und Sprungleistung erfahren und verstehen Hochsprungtechnik verbessern Beim Springen das Fliegen erleben; Sprungbewegungen gestalten und bewerten Biomechanische Grundlagen des Hochsprungs kennen und verstehen |
ó
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Unterschiedliche Bewegungsausführungen beim Hochspringen mit verschiedenen Landehilfen; Fosbury-Flop, ggf. auch andere Techniken; Springen am Minitrampolin; Variation turnerischer Sprünge, Synchronspünge, , Sprungkombinationen, Sprunggrotesken; Anlauf, Absprung und Lattenüberquerung in unterschiedlichen Hochsprungtechniken als jeweils funktionsgerechtes Bewegungsverhalten |
2. Unterrichtsvorhaben 12.2 Thema: Erweitern und Festigen der Spielfähigkeit im Volleyballspiel Spielanalyse und selbständige Gestaltung von Übungsprozessen Leitende Pädagogische Perspektive: D |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Technische, taktische und konditionelle Defizite Einzelner bzw. der Lerngruppe erkennen Beobachtete Defizite abbauen, motorische Fähigkeiten und taktische Handlungsmöglichkeiten festigen und erweitern Grundsätze motorischen Lernens und Übens kennen und anwenden Weitere Läufersysteme kennenlernen und erproben |
ó
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Analyse von Spielhandlungen und Bewegungsabläufen Übung bekannter und Erprobung weiterführender volleyballspezifischer Technikelemente; Modellvorstellungen zum motorischen Lernen Variable Läufersysteme im Gesamtzusammenhang taktischer Überlegungen |
3. Unterrichtsvorhaben (teilweise zeitlich parallel zum 1. und 2. Unterrichtsvorhaben) 12.2 Thema: Verbessern der Sprung- und Wurf-/Schlagkraft unter Verwendung motivierender Spiel- und Übungsformen Leitende Pädagogische Perspektiven D und F: |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Kraft als Voraussetzung für die Sprung- und Wurf-/Schlagleistung, differenziert verstehen und die eigene Kraft einschätzen lernen Grundsätze des Krafttrainings kennen und anwenden Die Bedeutung beharrlichen Übens und Trainierens für die Entwicklung von Fertigkeiten und Fähigkeiten verstehen Übungs- und Spielformen für das Sprung- und Wurf-/Schlagkrafttraining kennen und zielbezogen zusammenstellen Trainingstheoretische und sportbiologische Grundlagen der Muskelkraft kennen, verstehen und anwenden |
ó
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Motorische Tests (Planung, Durchführung, Auswertung); Übungsformen, Methoden und Prinzipien insbesondere des Schnellkrafttrainings Vielfältige Spiel- und Übungsformen zur allgemeinen Kräftigung und zur speziellen Verbesserung der Sprung- und Wurf-/ Planung und Durchführung von Übungsfolgen unter verschiedenen Zielaspekten, wie z. B. Fitness oder Leistungsoptimierung Erweiterte trainingstheoretische und sportbiologische Fragestellungen zum Krafttraining |
4. Unterrichtsvorhaben (zeitlich parallel zu den übrigen Unterrichtsvorhaben) 12.2 Thema: Gesund durch Sport - krank durch Sport? Leitende Pädagogische Perspektive: F |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Gesundheitsbewusstsein steigern; Gesundheitliche Risiken im Sport und in der Alltagsmotorik kennen Gesundheitsfördernde Bewegungsformen und Übungen kennen und gezielt nutzen Biologische und medizinische Hintergründe gesundheitsfördernder und -schädigender Wirkungen differenziert verstehen; |
ó
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Gesundheitsbegriff; Bewegungshandlungen aus dem Unterricht des Halbjahres und Alltagsbewegungen wie z. B. Heben, Tragen, Sitzen unter gesundheitlichem Aspekt; Funktionsgymnastik, unfunktionelle Übungen, Muskelfunktionstests Unterschiedliche Auslegungen des Gesundheitsbegriffs (Sichtung von Literatur); |
5. Unterrichtsvorhaben: (zusätzlich für den Leistungskurs) 12.2 Thema: Das Doping-Dilemma im Sport - Rahmenbedingungen und Beweggründe |
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Intentionen |
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Inhalte |
Wirkungsweise und gesundheitliche Risiken verschiedener Dopingmittel kennen Sich über Möglichkeiten und Grenzen von Dopingkontrollen bewusst werden Zwänge im Spitzensport unter verschiedenen Aspekten wahrnehmen Doping auch außerhalb des Spitzensports wahrnehmen |
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Drogenbegriff, Dopingmethoden, Dopingmittel und ihre Wirkungsweisen Auswertung aktueller Berichterstattung; Hintergründe des Dopings: gesellschaftliche Erwartungen, individuelle Wünsche Alltagsdrogen, Recherchen zu leistungssteigernden Mitteln |
Jahrgangsstufe 13.1
1. Unterrichtsvorhaben: 13.1 Thema: Individuell die Leistung verbessern - gezieltes Vorbereiten auf einen leichtathletischen Mehrkampf Leitende Pädagogische Perspektiven: D und E |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Leistung vielfältig begreifen; Kenntnisse zur selbständigen Gestaltung des Trainings festigen und erweitern Das eigene Leistungsvermögen in selbstgewählten Disziplinen individuell verbessern; Kooperation und Konkurrenz in Wettkampfsituationen erleben und bewusst machen Trainingstheoretische Sachzusammenhänge differenziert verstehen Sich mit dem Leistungsbegriff auseinandersetzen |
ó
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Normierte und vereinbarte Gütemaßstäbe; Prinzipien und Methoden des Trainings (Wiederholung und Ergänzung) Planung und Durchführung von Trainingseinheiten über einen längeren Zeitraum in Kleingruppenarbeit; Leichtathletischer Mehrkampf (Planung, Vorbereitung und Durchführung) Weiterführende trainingstheoretische Fragestellungen (Anbindung an das 3. Unterrichtsvorhaben in 12.2) Leistung in Sport und Gesellschaft (Anbindung an das 5. Unterrichtsvorhaben in 12.2) |
2. Unterrichtsvorhaben: (zeitlich z.T. parallel zum 1. Unterrichtsvorhaben) 13.1 Thema: Aerobic und Inline-Skating die Fitness verbessern und Bewegung gestalten in Trendsportarten Leitende Pädagogische Perspektiven: B und F |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Verschiedene Bewegungsaktivitäten und Übungsprogramme zur Verbesserung von Ausdauer, Beweglichkeit, Kraft und Koordination vergleichend erfahren Übungsformen zielbezogen auswählen und Bewegungsabläufe funktionell richtig ausführen; Bewegungsabläufe und -abfolgen nach vereinbarten Kriterien gestalten Modetrends im Sport erkennen und hinterfragen Weiterführende Auseinandersetzung mit Modetrends im Sport |
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Aerobic-Übungen in unterschiedlicher Zusammenstellung; Aerobc-Programme in der Halle und im Freien (auch mit Geräten und mit Partnern bzw. Partnerinnen); Individuelle Kür auf Inline-Skates Besuch eines Fitness-Studios und Auswertung Fitness-Welle, Körperkult und andere Modeerscheinungen; |
3. Unterrichtsvorhaben: 13.1 Thema: Entwicklung und Erprobung von Spielformen im Volleyball Leitende Pädagogische Perspektive: E |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Miteinander bzw. Gegeneinander als spielgestaltende Kriterien beim Finden und Variieren von Spielformen einsetzen; Technische Fertigkeiten, taktische Fähigkeiten im Volleyballspiel und darauf bezogene konditionelle Grundeigenschaften verbessern Turnierformen kennen und in Abhängigkeit von den gegebenen Rahmenbedingungen auswählen Regelfunktionen und historische Entwicklung von Regeln in verschiedenen Sportspielen kennen und verstehen |
ó
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Volleyballbezogene Spielformen mit unterschiedlicher Ausrichtung auf das Mit- und Gegeneinander Spielformen zur Entwicklung der technischen und taktischen Spielfähigkeit im Volleyballspiel und ihrer konditionellen Grundlage Turniere für die Kursgruppe und für andere Schülergruppen (Planung, Durchführung, Auswertung) Regeländerungen in Sportspielen: Ursachen und Bedingungen (Auswertung von Quellen, Expertenbefragung) |
4. Unterrichtsvorhaben: (zusätzlich für den Leistungskurs) 13.1 Thema: Motivation und Motive im Sport |
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Intentionen |
ó |
Inhalte |
Motivationspsychologische Zusammenhänge im Sporttreiben bewusst machen und zur Erklärung sportbezogener und außersportlicher Phänomene anwenden |
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Motive im Sport und jugendkulturelle Phänomene; |
5. Unterrichtsvorhaben: (zusätzlich für den Leistungskurs) 13.1 Thema: Aggression und Fairness im Sport |
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Intentionen |
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Inhalte |
Ursachen für aggressives Verhalten kennenlernen und reflektieren Die agonale Dimension des Sports im Wettkampf als ambivalent erkennen Erklärungsmodelle für aggressives Verhalten auf sportliche Handlungssituationen anwenden Dimensionen und Bedeutung von Fairness für das Sinnverständnis sportlichen Handelns bewusst machen |
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Erklärungsmodelle für aggressives Verhalten Sportliches Dominanzverhalten und aggressive Handlungen im Sport Fallbeispiele für aggressives Verhalten im Sport (Aktive, Zuschauer) Enger und weiter Fairnessbegriff; |
Jahrgangsstufe 13.2
1. Unterrichtsvorhaben: 13.2 Thema: Varianten der großen Sportspiele nur ein Modetrend? Leitende Pädagogische Perspektiven: A und E |
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Intentionen |
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Inhalte |
Institutionalisierte Sportspiele neu erleben und zielorientiert verändern: - Anpassung an die Bedürfnisse oder an den Leistungsstand der Mitspielerinnen und Mitspieler - Anpassung an äußere Rahmenbedingun gen; Wechselseitige Zusammenhänge zwischen der Regelung von Sportspielen und deren technischen und taktischen Anforderungen bewusst machen (Anbindung an das 3. Unterrichtsvorhaben in 13.1) Organisationserfahrungen erweitern Spielszenen pantomimisch darstellen |
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Kursbezogene Variation großer Sportspiele in Anlehnung an Beach-Volleyball, Streetball, Streetsoccer; Anforderungen der Spielstruktur an personale und organisatorische Rahmenbedingungen; Planung und Durchführung von Turnieren und anderen Wettkampfformen - im Kursverband - im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports für unterschiedliche Jahr gangsstufen Gestaltungsgrundsätze pantomimischer Darstellung; |
2. Unterrichtsvorhaben: 13.2 Thema: (...) (Fortführung eines bereits behandelten Themas oder Behandlung eines neuen Themas) |
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Intentionen |
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Inhalte |
(nach Vereinbarung mit der Lerngruppe)
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(nach Vereinbarung mit der Lerngruppe)
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3. Unterrichtsvorhaben: (zusätzlich für den Leistungskurs) 13.2 Thema :Sport in den Medien - Darstellung der Sportwirklichkeit? |
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Intentionen |
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Inhalte |
Merkmale des medieninszenierten Sports erfassen Auswirkungen der Sportberichterstattung auf das Bild von Sport in der Öffentlichkeit erkennen Veränderung der Sportwirklichkeit durch Medieneinfluss erkennen Sportwirklichkeit mit Medien darstellen |
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Analyse von Fernseh- und Zeitungsberichten Sportberichterstattung: Sprache, Aufmachung, Inhalte; Vermarktung des Sports in den Medien - Regeländerungen - Zeitplanung sportlicher Großereignisse - Auswirkungen auf Sportstätten und Sportkleidung Selbst erstellte Artikel, Inszenierung einer Talkshow, Erstellung einer Videoreportage |
4 Lernerfolgsüberprüfungen
4.1 Grundsätze
Die Grundsätze der Leistungsbewertung ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen der Allgemeinen Schulordnung (§§ 21 bis 23). Für das Verfahren der Leistungsbewertung gelten die §§ 13 bis 17 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe.
Die Leistungsbewertung ist Grundlage für die weitere Förderung der Schülerinnen und Schüler, für ihre Beratung und die Beratung der Erziehungsberechtigten sowie für Schullaufbahnentscheidungen.
Folgende Grundsätze der Leistungsbewertung sind festzuhalten:
Leistungsbewertung setzt voraus, dass die Schülerinnen und Schüler im Unterricht Gelegenheit hatten, die entsprechenden Anforderungen in Umfang und Anspruch kennen zu lernen und sich auf diese vorzubereiten. Die Lehrerin bzw. der Lehrer muss ihnen hinreichend Gelegenheit geben, die geforderten Leistungen auch zu erbringen.
Lernerfolgsüberprüfungen im Fach Sport müssen die vielfältigen Zielsetzungen des Faches in ihrer oberstufenspezifischen Akzentuierung berücksichtigen. Wie in den anderen Fächern der gymnasialen Oberstufe erfolgen die Lernerfolgsüberprüfungen in den Beurteilungsbereichen Sonstige Mitarbeit und Klausuren. Im Grundkurs Sport werden keine Klausuren geschrieben. Sämtliche Leistungen im Grundkurs zählen zum Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit.
Die Kurslehrerin bzw. der Kurslehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn jedes Kurshalbjahres über die Anforderungen, über die Art der Leistungsüberprüfung, über die Bewertungskriterien sowie über die Bildung der Kursnote zu unterrichten.
4.2 Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
4.2.1 Allgemeine Hinweise
Im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit sind alle Leistungen zu werten, die eine Schülerin bzw. ein Schüler im Unterricht außerhalb von Klausuren erbringt.
Dazu gehören im Fach Sport Demonstrationen, Beiträge zum Unterrichtsgespräch, Tests und sonstige Präsentationsleistungen in fachspezifischen Handlungssituationen, die Leistungen in schriftlichen Übungen, Referaten, Protokollen und im Zusammenhang mit Hausaufgaben sowie die Mitarbeit in Projekten.
4.2.2 Anforderungen und Kriterien zur Beurteilung der Leistungen im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
Die vielfältigen Möglichkeiten der Lernerfolgsüberprüfung müssen in engem Zusammenhang mit den jeweiligen Zielen und Inhalten des Sportunterrichts stehen. Daher sollte bereits bei der Unterrichtsplanung mitbedacht werden, durch welches Verhalten von Schülerinnen und Schülern der intendierte Lernerfolg zum Ausdruck kommt und in welchen Handlungssituationen dieser im Verlauf oder als Ergebnis beobachtbar ist und sich qualitativ erfassen lässt.
Wenn auch alle Perspektiven in ihrer pädagogischen Bedeutung als gleichwertig anzusehen sind, sind die unter ihnen jeweils verfolgten Lernziele nicht in gleichem Maße einer Überprüfung zugänglich. So erweisen sich Zielsetzungen unter der Perspektive "Wahrnehmungsfähigkeit verbessern, Bewegungserfahrungen erweitern" (A ) und "Etwas wagen und verantworten" (C) als nur begrenzt überprüfbar.
Allerdings ist zu bedenken, dass Wahrnehmungs- und Gestaltungsfähigkeit sowie Bewegungserfahrung und Bewegungsphantasie eng miteinander verknüpft sind. Das führt dazu, dass Lernerfolge unter der Perspektive A teilweise auch in Verhaltensweisen sichtbar werden, die unter der Perspektive B genannt sind. Unter der Perspektive C geht es darum, Schülerinnen und Schülern vielfältige Gelegenheit zu geben und sie zu ermutigen, sich ihren Fähigkeiten angemessen auf neue und herausfordernde Bewegungsaufgaben einzulassen. Um ihre Entscheidungsfähigkeit in Wagnissituationen zu stärken, muss ihnen daher auch zugestanden werden, selbstverantwortlich und ohne Bewertungsdruck zu entscheiden, ob sie ein aus Sicht der Lehrkraft zumutbares Wagnis eingehen wollen.
In der aktuellen Unterrichtssituation greifen oft Zielsetzungen mehrerer Perspektiven und darauf bezogene Verhaltensweisen ineinander. So ist z. B. Bewegungskönnen nicht nur unter der Perspektive D, sondern grundsätzlich unter allen, insbesondere auch unter den Perspektiven B, E und F, ein zielangemessenes, beobachtbares Verhalten, ohne dort jeweils gesondert genannt zu sein.
Verhaltensweisen, die unter allen Perspektiven sichtbar werden, sind:
Orientiert an den Pädagogischen Perspektiven sind im Folgenden weitere Verhaltensweisen benannt, an denen Lernerfolg im Sportunterricht sichtbar werden kann. Sie geben lediglich Beispiele für überprüfbares Verhalten an und erfassen nicht die Perspektiven in ihrem vollständigen intentionalen Spektrum:
Sich körperlich ausdrücken, Bewegungen gestalten (B)
Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen (D)
Kooperieren, wettkämpfen, sich verständigen (E)
Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln (F)
4.2.3 Überprüfungsformen im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit
Die unter 4.2.2 genannten Verhaltensweisen werden sowohl punktuell als auch unterrichtsbegleitend erfasst.
Punktuelle Überprüfungsformen haben ihren besonderen Sinn darin, dass alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer nach einem bestimmten Unterrichtsabschnitt vor die gleiche Anforderung gestellt werden. Sie ermöglichen eine objektive Rückmeldung über Lernerfolge, indem sie Handlungsergebnisse erfassen, die von allen Schülerinnen und Schülern unter vergleichbaren Bedingungen erbracht werden.
Unterrichtsbegleitende Lernerfolgsüberprüfungen ermöglichen es, Lernleistungen von Schülerinnen und Schülern in ihrer Stetigkeit sowie in vielfältigen Handlungssituationen einzuschätzen. Insbesondere Lernerfolge im Bereich der Methoden- und Sozialkompetenz und hinsichtlich eines auf Werthaltungen gründenden Verhaltens können während des Unterrichtsverlaufs sehr viel deutlicher zum Ausdruck kommen als in punktuellen Überprüfungsformen.
Bewertungsmaßstäbe sind in den Fachkonferenzen abzustimmen. Zur Bewertung von messbaren Leistungen sind dazu Wertungstabellen und Vergleichsmaßstäbe zu nutzen, wie sie z. B. zu den Bundesjugendspielen oder für die Sportabzeichenwettbewerbe vorliegen. Im Leistungskurs Sport ist auf die Anforderungen der Abiturprüfung vorzubereiten.
Für Leistungsüberprüfungen im Fach Sport können im Einzelnen folgende Anforderungssituationen genutzt werden:
Demonstrationen
Demonstrationen dienen der Überprüfung der Qualität von Bewegungsausführung und Bewegungsgestaltung nach vorgegebenen oder vereinbarten Kriterien. Sie lassen sich in unterschiedlichen Formen und in verschiedenen Unterrichtssituationen zur Lernerfolgsüberprüfung nutzen, z. B. als beobachtbare Bewegungshandlung im Lern- und Übungsprozess, als punktuelle Überprüfung der gesamten Lerngruppe in Bezug auf eine Bewegungsaufgabe - dazu gehört auch das Spiel in Form des regelgerechten Zielspiels oder als Spielformvariation -, als Demonstration eines Bewegungsablaufs vor der Lerngruppe oder als Präsentation der Arbeitsergebnisse einer Partner- oder Gruppenarbeit.
Beiträge zu Unterrichtsgesprächen
Durch ihre Beiträge zu Unterrichtsgesprächen können Schülerinnen und Schüler nachweisen, dass sie eine Aufgabenstellung oder ein Problem verstanden haben, Kenntnisse sachlich und terminologisch richtig wiedergeben und reflektiert anwenden können und dass sie in der Lage sind, Ergebnisse übersichtlich strukturiert zusammenzufassen.
Motorische Tests
Motorische Tests erfassen quantitativ messbare sportmotorische Leistungen, und zwar sowohl in Bezug auf komplexe Bewegungsaufgaben als auch auf einzelne konditionelle Fähigkeiten. Sie ermöglichen insbesondere eine objektive Feststellung sowohl der individuellen Leistung als auch deren Steigerung. Werden Testergebnisse zur Leistungsbewertung herangezogen, ist darauf zu achten, dass sie die Leistungsfähigkeiten erfassen, deren Verbesserung Ziel des Unterrichts war.
Schriftliche Übungen
Auch im Fach Sport ist eine Form der Sonstigen Mitarbeit die schriftliche Übung, die benotet wird. Schriftliche Übungen ermöglichen die Überprüfung von Kenntnissen, die im Verlauf des Lern- und Übungsprozesses vermittelt wurden. Deren Aufgabenstellung muss sich unmittelbar aus dem Unterricht ergeben und muss so begrenzt sein, dass für ihre Bearbeitung keinesfalls mehr als 30 Minuten erforderlich sind.
Beiträge in spezifischen Handlungssituationen
Auch im Mitgestalten der Unterrichtssituation durch Schülerinnen und Schüler wird Lernerfolg sichtbar. Dabei können sie neben motorischem Können und Kenntnissen vor allem Methodenkompetenz nachweisen. Insbesondere beim selbständigen Erarbeiten von Lösungen in Partner- und Gruppenarbeit werden darüber hinaus auch personale und soziale Kompetenzen sichtbar, etwa in der konstruktiven Einbindung in den gemeinsamen Arbeitsprozess, in der Auseinandersetzung mit Beiträgen anderer und im sachlichen Umgang mit Kritik. Lernerfolge lassen sich dabei in unterschiedlichen Handlungssituationen erkennen, z. B. beim selbständigen Planen und Gestalten einzelner Unterrichtsphasen, beim sach- und sicherheitsgerechten Herrichten der Übungsstätte, bei der Betreuung von Mitschülerinnen und Mitschülern im Rahmen unterrichtlicher Differenzierungsmaßnahmen, bei der Durchführung von Sicherheits- und Hilfestellung und bei der Übernahme von Schiedsrichter- und Kampfrichteraufgaben.
Hausaufgaben
Hausaufgaben ergänzen die Arbeit im Unterricht, sie dienen einerseits seiner Vorbereitung und andererseits der Festigung und Sicherung des dort Erarbeiteten. Im Fach Sport können sie auch bewegungsbezogen gestellt werden und sich z. B. auf eine Übungs-, Gestaltungs- oder Trainingsaufgabe beziehen. Zwar ist eine Benotung von Hausaufgaben grundsätzlich nicht vorgesehen, gleichwohl wird die Qualität der häuslichen Vor- und Nachbereitung in der Mitarbeit im Unterricht sichtbar und als Leistung bewertbar. Zur Anfertigung von Hausaufgaben sowie für das geordnete Zusammenstellen von Arbeitsmaterialien und -ergebnissen empfiehlt es sich, dass die Schülerinnen und Schüler ein Kursheft führen.
Protokolle
Das Anfertigen von Protokollen gehört zum Einüben studienvorbereitender Arbeitstechniken, wie z. B. konzentriertes Beobachten oder Zuhören. Diese besondere Übungsgelegenheit bietet sich auch im Sportunterricht auf der Übungsstätte, und zwar vor allem für Schülerinnen und Schüler, die zeitweise sportunfähig sind und am Unterricht nicht bewegungsaktiv teilnehmen können.
Referate, Kurzreferate
Das Referat ist auch im Fach Sport geeignet, studienbezogene Arbeitstechniken anzuwenden und einzuüben, die in anderen Fächern erlernt wurden. Es bereitet außerdem auf die in der mündlichen Abiturprüfung geforderte Qualifikation eines zusammenhängenden Vortrags einer selbständig zu lösenden Aufgabe vor. Der Einsatz eines Referats muss methodisch begründet sein. Sein Thema muss eindeutig formuliert sein, es soll in engem Zusammenhang mit dem Unterricht stehen und ist inhaltlich so zu begrenzen, dass es in der vorgesehenen Vorbereitungs- und Vortragszeit bewältigt werden kann. Für die Anfertigung des Referats sollte eine Vorbereitungszeit von zwei Wochen ausreichend sein. Auf der Übungsstätte sollten nur Kurzreferate bis etwa 10 Minuten Vortragszeit gehalten werden.
Mitarbeit in Projekten
Die Mitarbeit in Projekten ist in besonderer Weise dazu geeignet, Lernprozesse selbständig zu planen, zu organisieren und zu steuern. Projekte können aus der Behandlung eines Unterrichtsthemas erwachsen oder als fachübergreifende bzw. fächerverbindende Vorhaben entwickelt werden. Neben den für das Fach Sport typischen Bewegungsprojekten, deren Produkt z. B. eine mögliche Vorführung im Rahmen des Schullebens oder des Schulumfeldes ist, eröffnen sich im Unterricht oder von dort ausgehend weitere Projektformen, wie z. B. die Planung und Organisation von Sportgelegenheiten/Bewegungsangeboten für andere, die Recherche im Bereich des außerschulischen Sports und deren Aufbereitung oder die Beschäftigung mit der gesellschaftlichen Relevanz von Bewegung, Spiel und Sport einschließlich der Präsentation der Ergebnisse.
Da Planung und Realisierung eines Projekts vorwiegend in den Händen der Schülerinnen und Schüler liegt, muss die Bewertung der Einzelleistungen der am Projekt Beteiligten aus dem Arbeitsprozess und der Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe auf der Grundlage vorher vereinbarter Kriterien hervorgehen.
4.3 Beurteilungsbereich Klausuren im Leistungskurs
4.3.1 Allgemeine Hinweise
Klausuren im Leistungskurs Sport dienen der schriftlichen Überprüfung der Lernergebnisse in einem Kursabschnitt. Ihr Ergebnis gibt Auskunft über das von den Schülerinnen und Schülern im derzeitigen Unterrichtszusammenhang erworbene fachliche Wissen. Klausuren bereiten auf die komplexen Anforderungen in der Abiturprüfung vor.
Wird statt einer Klausur eine Facharbeit geschrieben, tritt die Note für die Facharbeit an die Stelle einer Klausur.
Zahl und Dauer der in der gymnasialen Oberstufe zu schreibenden Klausuren gehen aus der APO-GOSt hervor.
4.3.2 Fachspezifische Hinweise zur Aufgabenstellung, Korrektur und Bewertung von Klausuren/Facharbeiten
Die Klausur im Leistungskurs Sport ist die Bearbeitung einer inhaltlich geschlossenen und taxonomisch dreigestuften Aufgabe. Unter einer Thematik, die in der Regel auch Inhalte des sportpraktischen Unterrichts einbezieht, sind drei Teilaufgaben zu formulieren, in denen die Schülerinnen und Schüler jeweils schwerpunktmäßig vor folgende Anforderungen gestellt werden:
Diese verbindliche Aufgabenstruktur spiegelt den unterrichtlichen Lernprozess wider, von der Vermittlung fachlichen Wissens in Verschränkung praktischer und theoretischer Unterrichtsanteile über die Anwendung erworbener fachlicher Kenntnisse und Methoden bis hin zur Förderung divergierenden Denkens. Sie eröffnet unter jeweils vergleichbaren Rahmenbedingungen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, in einem überschaubaren inhaltlichen Zugriff differenzierte Leistungen zu erbringen, zu denen sie durch ihre Unterrichtsteilnahme befähigt worden sind. Zugleich gewährleistet diese Aufgabenstruktur eine unabhängig von der jeweiligen Thematik einheitliche Bewertungspraxis im Leistungskurs Sport.
Die Aufgabenstellung für Klausuren ist darauf auszurichten, die Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der Qualifikationsphase auf die Anforderungen der schriftlichen Abiturprüfung hinsichtlich ihrer Anforderungen (vgl. Kapitel 5.2) und Aufgabenarten (vgl. Kapitel 5.3.1) vorbereitet werden.
Die Bewertung der Leistung einer. Klausur hängt vom Grad der Erfüllung der Anforderungen ab, sie erfolgt nach den Kriterien von Qualität, Quantität und Darstellungsvermögen.
Merkmale der Qualität sind: Anspruchsniveau der Problemerfassung und Bewältigung der Aufgabe in einer zeitlich angemessenen Bearbeitung, Genauigkeit der Kenntnisse und Einsichten, Sicherheit in der Beherrschung der Fachsprache und der Methoden, Herausarbeitung des Wesentlichen, Differenziertheit und Stimmigkeit der Aussagen.
Merkmale der Quantität sind: Umfang der aufgabenbezogenen Kenntnisse, Breite der Argumentationsbasis, Vielfalt der Aspekte und Bezüge.
Merkmale des Darstellungsvermögens sind: Übersichtlichkeit der Gliederung, inhaltliche Ordnung, Klarheit und Eindeutigkeit der Aussage, sprachliche Richtigkeit und Angemessenheit.
Korrigiert wird unter einem inhaltlichen und einem formal-sprachlichen Aspekt. Die Korrektur hat einerseits die Funktion, in knapper Form auf Fehler hinzuweisen (Korrekturzeichen). Der pädagogische Charakter einer Korrektur erfordert es aber auch, dass durch Erläuterung von Fehlern, durch Gegenüberstellung von richtigen und falschen Sachverhalten, durch Hinweis auf das Fehlen wichtiger Argumente o.ä. sichtbar gemacht wird, wie die Schülerin bzw. der Schüler die Leistungen verbessern kann. Ebenso erforderlich ist es, besonders Positives deutlich herauszustellen.
Ergänzend zu den Korrekturen am Rande werden in einer abschließenden Begründung der Note die Vorzüge und Schwächen der Arbeit zusammengefasst.
Tritt an die Stelle einer Klausur eine Facharbeit, dann gelten vergleichbare Anforderungen. Die Facharbeit ermöglicht es den Schülerinnen und Schülern in besonderer Weise, eigenständige Leistungen im Bereich des wissenschaftspropädeutischen Arbeitens zu erbringen und zu dokumentieren. Sie ist daher insbesondere hinsichtlich Fachverständnis und inhaltlicher Substanz zu bewerten (v. a. Erfassen der Aufgabenstellung und deren Einordnung in den fachlichen Zusammenhang, Stringenz des Lösungsweges sowie Formulierung, Diskussion und Bewertung der Ergebnisse). Wesentliche Kriterien für die Benotung sind außerdem Aufbau und Form der Arbeit (v. a. Gliederung und gedankliche Strukturierung, richtiges Zitieren, sprachliche Korrektheit, Darstellungsvermögen).
4.4 Hinweise zur Notenbildung
Im Grundkurs ist der Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit die alleinige Grundlage für die Erteilung der Kursnote. Im Leistungskurs geht zusätzlich der Beurteilungsbereich Klausuren zur Hälfte in die Kursnote ein.
Die Grundlage der Leistungsbeurteilung im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit bilden die Qualität und die Kontinuität der im Unterricht außerhalb von Klausuren erbrachten Leistungen. Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen trägt jeweils dem zeitlichen Ausmaß und der Intensität Rechnung, mit der die entsprechenden Inhalte im Unterricht behandelt worden sind. Sportmotorische Leistungen in den behandelten Bewegungsfeldern und Sportbereichen einerseits und weitere fachliche Leistungen andererseits haben für die Note im Beurteilungsbereich Sonstige Mitarbeit etwa gleiches Gewicht. Dabei sind sowohl die Ergebnisse punktueller als auch unterrichtsbegleitender Lernerfolgsüberprüfungen zu berücksichtigen.
5 Die Abiturprüfung im Leistungskurs
5.1 Allgemeine Hinweise
Es ist spezifische Aufgabe der folgenden Regelungen, das Anforderungsniveau für die Prüfungen im Leistungsfach Sport zu beschreiben, die Aufgabenstellung zu strukturieren und eine Beurteilung der Prüfungsleistungen nach verständlichen, einsehbaren und vergleichbaren Kriterien zu ermöglichen
Entscheidend für die Vergleichbarkeit der Anforderungen ist die Konstruktion der Prüfungsaufgaben, die durch Beschluss der KMK in allen Bundesländern nach vereinbarten Grundsätzen erfolgen soll. Diese Grundsätze helfen zugleich, die Beurteilung der Prüfungsbedingungen transparent zu machen.
Zu diesen vereinbarten Grundsätzen gehört die Feststellung, dass den Bedingungen einer schulischen Prüfung zur allgemeinen Hochschulreife die bloße Wiedergabe gelernten Wissens ebenso wenig entspricht wie eine Überforderung durch Problemfragen, die in der Prüfungssituation nicht angemessen bearbeitet werden können. Die Schwerpunkte der Anforderungen liegen in der Abiturprüfung in Bereichen, die mit selbständigem Aussagen, Verarbeiten und Darstellen bekannter Sachverhalte sowie Übertragen des Gelernten auf vergleichbare neue Situationen beschrieben werden können.
Die Abiturprüfungsanforderungen sollen deshalb in allen Fächern durch drei Anforderungsbereiche strukturiert werden. Es sind dies:
Die Anforderungsbereiche sind für die Lehrerinnen und Lehrer als Hilfe für die Aufgabenkonstruktion gedacht. Sie sollen
5.2 Beschreibung der Anforderungsbereiche
In der Abiturprüfung sollen die Kenntnisse und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler möglichst differenziert erfasst werden. Hierbei sind die mit den Aufgaben verbundenen Erwartungen drei Anforderungsbereichen bzw. Leistungsniveaus zuzuordnen, die im Folgenden beschrieben sind.
Anforderungsbereich I:
Der Anforderungsbereich I umfasst
Dazu kann u. a. gehören
Anforderungsbereich II:
Der Anforderungsbereich II umfasst
Dazu kann u. a. gehören
Der Anforderungsbereich III:
Der Anforderungsbereich III umfasst planmäßiges Verarbeiten komplexer Gegebenheiten mit dem Ziel, zu selbständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Begründungen, Wertungen zu gelangen. Dabei werden aus den gelernten Methoden oder Lösungsverfahren die zur Bewältigung der Aufgabe geeigneten selbständig ausgewählt oder einer neuen Problemstellung angepasst.
Dazu kann u. a. gehören
5.3 Die Fachprüfung in Sport als zweitem Abiturprüfungsfach ("schriftliche Abiturprüfung")
In Sport als zweitem Abiturprüfungsfach tritt an die Stelle der schriftlichen Abiturprüfung in den Leistungsfächern eine Fachprüfung. Sie besteht aus einer praktischen Prüfung und einer schriftlichen Prüfungsarbeit. Über die Fachprüfung jedes einzelnen Prüflings ist eine formalisierte Niederschrift anzufertigen.
5.3.1 Die praktische Prüfung
5.3.1.1 Form und Gestaltung der praktischen Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst drei Prüfungsteile aus mindestens zwei Bewegungsfeldern und Sportbereichen.
Der erste und zweite Prüfungsteil bestehen aus der Überprüfung wettkampfbezogener Leistungen. Bestimmt durch das jeweilige Kursprofil sind zwei Überprüfungsformen aus der folgenden Gruppierung der Bewegungsfelder und Sportbereiche auszuwählen:
1. Spielen in und mit Regelstrukturen - Sportspiele
Die Überprüfung der Spielfähigkeit findet in einer im Kurs erarbeiteten Spielform statt, die sich an der Wettkampfform des Zielspiels orientieren muss. Die Dauer beträgt ca. 30 Minuten.
2. Gestalten, Tanzen, Darstellen - Gymnastik/Tanz, Bewegungskünste
Die Überprüfung der Gestaltungs- und Präsentationsfähigkeit erfolgt in zwei Teilaufgaben. Die erste Aufgabe ist eine vom Prüfling selbst gewählte gymnastische, tänzerische oder vergleichbare Gestaltung/Kür mit einer Partnerin bzw. einem Partner oder in einer Gruppe. Thema und inhaltliche Beschreibung sind zur Prüfung schriftlich vorzulegen. Die zweite Aufgabe ist eine themengebundene Imrpovisation mit einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten. Die Mindestdauer des Vortrags beträgt jeweils eine Minute.
3. Laufen, Springen, Werfen - Leichtathletik
Die Überprüfung erfolgt in einem vom Prüfling zusammengestellten leichtathletischen Dreikampf mit je einer Disziplin aus den Bereichen Sprint/Hürdensprint, Sprung und Wurf/Stoß.
oder
Bewegen im Wasser - Schwimmen
Die Überprüfung erfolgt im Sportschwimmen über 100 m Lagen und in einem der Gegenstandsbereiche Rettungsschwimmen oder Tauchen.
oder
Bewegen an Geräten - Turnen
Die Überprüfung erfolgt in einem vom Prüfling zusammengestellten turnerischen Dreikampf an unterschiedlichen Geräten. Ein Gerät kann durch eine Gerätekombination oder eine akrobatische Darbietung ersetzt werden. Der Dreikampf besteht aus Kürübungen, deren Ablauf zur Prüfung schriftlich vorzulegen ist.
Gleiten, Fahren, Rollen - Rollsport, Bootssport, Wintersport
Überprüft werden technisches Können und eine Rennleistung über eine Kurzstrecke.
oder
Ringen und Kämpfen - Zweikampfsport
Die Überprüfung erfolgt in zwei Kämpfen mit unterschiedlichen Gegnerinnen bzw. Gegnern etwa gleicher Stärke. Die Dauer beträgt jeweils mindestens drei Minuten.
Gegenstand des dritten Prüfungsteils ist eine Ausdauerleistung. Die Lehrkraft legt im Benehmen mit der Kursgruppe spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13.1 zwei Überprüfungsformen der Ausdauer fest, aus denen jeder Prüfling bis vier Wochen vor dem Termin der Prüfung seine Disziplin auswählt. Die Auswahl bezieht sich auf folgende Überprüfungsformen:
- 5000 m Laufen
- 400 m Schwimmen
- 4000 m Rudern bzw. Kanufahren (Einer)
- eine vergleichbare Ausdauerüberprüfung, auch in Form eines Ausdauermehrkampfs
Die praktische Prüfung findet an zwei Tagen in engem zeitlichen Zusammenhang statt. Die Überprüfung der Ausdauerleistungsfähigkeit erfolgt am zweiten Prüfungstag.
Gleichzeitig mit der Vorlage der Aufgabenvorschläge für die schriftliche Prüfungsarbeit bei der oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 33 (5) APO-GOSt legt die Fachlehrkraft einen Vorschlag zur Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung vor. Dieser enthält die Darstellung des Kursprofils und Angaben zur Konkretisierung der Überprüfungsformen in den drei Prüfungsteilen. Aus dieser Vorlage müssen diejenigen Beobachtungsschwerpunkte, die Grundlage der Bewertung sein sollen und die Beurteilungskriterien hervorgehen.
Unverzichtbare Kriterien zur Beurteilung des spielerischen Könnens sind:
- regelgerechtes Spiel
- Ausprägung und situationsgerechtes Anwenden technischer Fertigkeiten
- taktisch richtiges Verhalten
Einsatz und Effektivität.
Für die Überprüfung der Gestaltungs- und Präsentationsleistung sind unverzichtbare Beurteilungskriterien:
- Bewegungsqualität bzw. -präzision
- Schwierigkeitsgrad und Vielfalt der Bewegungsformen
- Bewegungsfluss und rhythmus
- Kreativität und Originalität
- Darstellungsvermögen.
Die Fachaufsicht bei der oberen Schulaufsichtsbehörde überprüft den vorgelegten Vorschlag zur Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung daraufhin, ob die Anforderungen angemessen und vergleichbar sind. Sie genehmigt den Vorschlag oder veranlasst vor der Genehmigung fachaufsichtlich notwendige Veränderungen, erforderlichenfalls nach Rücksprache mit der Schulleitung und der Fachlehrkraft.
5.3.1.2 Bewertung der praktischen Prüfung
Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch den Fachprüfungsausschuss gemäß § 34 (4) APO-GOSt.
Die Leistungen in den drei Teilbereichen der Prüfung werden mit je einer Note bewertet, die bei der Bildung der Prüfungsnote gleiches Gewicht haben.
Innerhalb der drei Teilbereiche haben einzelne Prüfungsteile ebenfalls gleiches Gewicht.
Die Bewertung messbarer Leistungen erfolgt auf der Grundlage der für die Abiturprüfung gültigen Tabellen. Für dort nicht aufgeführte Disziplinen ist ein Bewertungsvorschlag in Form einer Tabelle zur Genehmigung vorzulegen.
Die Bewertung der übrigen Prüfungsleistungen erfolgt auf der Grundlage der vorher festgelegten Beobachtungsschwerpunkte und Beurteilungskriterien. Eine Leistung ist
- "sehr gut", wenn nahezu alle Bewegungshandlungen den festgelegten Kriterien entsprechen
- "gut", wenn die Bewegungshandlungen, die den festgelegten Kriterien entsprechen, in hohem Maße überwiegen
- "befriedigend" wenn die Bewegungshandlungen, die den festgelegten Kriterien entsprechen, deutlich überwiegen
"ausreichend, wenn die Anzahl der Bewegungshandlungen, die den festgelegten Kriterien entsprechen, der Anzahl derjenigen Bewegungshandlungen etwa gleich ist, die den festgelegten Kriterien nicht entsprechen
- "mangelhaft", wenn die Bewegungshandlungen, die den festgelegten Kriterien nicht entsprechen, deutlich überwiegen
- "ungenügend", wenn nahezu alle Bewegungshandlungen nicht mehr den festgelegten Kriterien entsprechen.
5.3.2 Die schriftliche Prüfungsarbeit
Zur Art der Aufgabenstellung, zur Vorlage der Aufgabenvorschläge bei der oberen Schulaufsichtsbehörde, zur Korrektur und Bewertung der schriftlichen Arbeiten gelten grundsätzlich die §§ 32 bis 34 der APO-GOSt und die entsprechenden Verwaltungsvorschriften.
Die Aufgabenstellung für die schriftliche Prüfungsarbeit muss den Anforderungen gerecht werden, die sich aus der Definition der Leistungskurse (vgl. Kapitel 3.3) ergeben. Die Fragestellung muss eine systematische und komplexe Auseinandersetzung mit einer Aufgabe ermöglichen und den Nachweis einer vertieften Beherrschung der fachlichen Methoden sowie eine reflektierte Einordnung der Fragestellung in größere Zusammenhänge einfordern.
5.3.2.1 Aufgabenarten der schriftlichen Prüfungsarbeit
Für die schriftliche Prüfungsarbeit im Leistungsfach Sport sind folgende Aufgabenarten zulässig:
Die Klausur im Rahmen der schriftlichen Abiturprüfung ist entweder eine materialgebundene (Text, Statistik, Graphik u.ä.) oder materialungebundene inhaltlich geschlossene und sprachlich ausformulierte Bearbeitung einer taxonomisch gestuften Aufgabenstellung entsprechend den Vorgaben für Klausuren im Leistungsfach Sport (s. Kapitel 4.3.2).
Die Bearbeitung der Aufgabe folgt der dreigestuften Aufgabenstellung.
In der Formulierung der Klausuraufgaben sind inhaltliche Hilfen und Einengungen bezüglich des erwarteten Ergebnisses unzulässig, um den Schülerinnen und Schülern eigenständig zu erbringende Leistungen hinsichtlich des strukturellen Zugriffs, der Herausarbeitung des Wesentlichen und der Stringenz der Gedankenführung zu ermöglichen.
Bei einer materialgebundenen Aufgabenstellung darf das vorgelegte Material nicht zu umfangreich sein, und seine Funktion muss sich aus der Aufgabenstellung eindeutig ergeben. Innerhalb der dreigestuften Aufgabenstellung kann eine Materialvorlage entweder die Grundlage dafür bieten, analysierend bzw. vergleichend tätig zu werden (z. B. können fachbezogene Daten, Ausarbeitungen oder Standpunkte im jeweiligen Zusammenhang erläutert bzw. aufeinander bezogen werden) oder sie dient als Ausgangspunkt für eine eigenständige Auseinandersetzung mit fachlichen Sachverhalten (etwa im Sinne einer gedanklichen Weiterführung, einer kritischen Stellungnahme, einer Problemlösung oder einer eigenständigen Positionsbestimmung). Materialvorlagen sind dann unzulässig, wenn sie lediglich als Grundlage für die Wiedergabe von dort bereits aufbereiteten Daten oder Zusammenhängen dienen. Eine Textanalyse oder die Einforderung der thesenhaften Wiedergabe eines Textes ist im Leistungsfach Sport keine fachspezifische Aufgabenstellung.
5.3.2.2 Einreichen der Prüfungsvorschläge
Die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer legt drei Prüfungsvorschläge einschließlich der Genehmigungsunterlagen vor, von denen die obere Schulaufsicht zwei Vorschläge (zur Wahl für den Prüfling) auswählt.
Zur Aufgabenstellung schriftlichen Prüfungsarbeit ist § 33 Abs.1 APO-GOSt zu beachten. Die Aufgabenvorschläge im Rahmen der schriftlichen Abiturprüfung müssen aus dem Unterricht in der Qualifikationsphase erwachsen sein. Die der Schulaufsicht vorzulegenden Vorschläge müssen sich in ihrer Breite insgesamt auf die Ziele, Problemstellungen, Inhalte und Methoden der vier Halbjahre der Qualifikationsphase beziehen und unterschiedliche Sachgebiete umfassen. Der vom Prüfling zu bearbeitende Vorschlag muss sich in der Breite der Ziele, Problemstellungen, Inhalte und Methoden mindestens auf zwei Halbjahre der Qualifikationsphase beziehen.
Dem Prüfungsvorschlag sind beizufügen
Vorgesehene Hilfsmittel sind am Schluss eines jeden Vorschlags aufzuführen.
5.3.2.3 Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistungen
Die schriftliche Prüfungsarbeit wird von der zuständigen Fachlehrkraft korrigiert, begutachtet und abschließend mit einer Note bewertet (§ 34 Abs. 1 APO-GOSt). Die Korrektur der Prüfungsarbeit unterscheidet sich von der Korrektur einer Klausur dadurch, dass pädagogische Hinweise für den Prüfling entfallen. Das Gutachten muss
Die Note "ausreichend" kann erteilt werden, wenn die Leistungen des Prüflings zwar Mängel aufweisen, aber den Anforderungen gemäß der Aufgabenstellung in Hinsicht auf Qualität, Quantität und Darstellungsvermögen unter Berücksichtigung der Anforderungsbereiche und ihrer Komplexität im Ganzen noch entspricht. Das ist dann der Fall, wenn
Die Note " gut" setzt entsprechende Leistungen im Anforderungsbereich III voraus.
Der Zweitkorrektor bzw. die Zweitkorrektorin korrigiert die Arbeit ebenfalls (§ 34 Abs. 2 APO-GOSt). Er bzw. sie schließt sich der Bewertung begründet an oder fügt eine eigene Beurteilung und Bewertung an. Bei der Begründung bzw. Beurteilung und Bewertung muss in knappen Aussagen auf die Beurteilungskriterien Bezug genommen werden.
5.3.2.3 Beispiel für eine Prüfungsaufgabe in der schriftlichen Prüfungsarbeit
Aus der in Kapitel 3.4 (Sequenzbildung) beschriebenen Beispielsequenz kann z. B. folgende Prüfungsaufgabe erwachsen:
1
15
25
|
Anlage: Textauszug aus "Kompetenzen für ein gesundheitsgerechtes Sporttreiben" (in: KOTTMANN/ KÜPPER, Sport und Gesundheit, Schorndorf 1991, S. 143ff.): Dies alles freilich lässt keineswegs den Schluss zu, dass man von der Hoffnung auf gesundheitliche Wirkungen durch Sport Abschied nehmen muss. Vielmehr führt dies zu der Einsicht, dass die gesundheitsfördernden Potentiale, die unbestritten im Sport vorhanden sind, erst dann zur Wirkung kommen, wenn die sporttreibenden Menschen über jene Kompetenzen verfügen, die das gesundheitsgerechte Sporttreiben sichern. (...) Voraussetzung und Grundlage für die Entwicklung einer gesundheitsorientierten Handlungskompetenz im Sport ist also, vielfältige Gelegenheiten für die Erfahrung der dargestellten befindlichkeitsbeeinflussenden Wirkungen zu erschließen. Dies bedeutet zugleich, Bewegungs- und Sportangebote den unterschiedlichen individuellen Bedürfnissen anzupassen und zu ihrer sachgerechten Nutzung anzuleiten. (...) Will man jedoch die eingangs kritisierte Hoffnung auf eine bloß funktionale Wirkung von Sport für die Gesundheit überwinden, müssen jene Kompetenzen gezielt angegangen werden, die den Menschen in die Lage versetzen, selbständig und nicht nur angeleitet - Sport so zu arrangieren, dass er seinen gesundheitlichen Bedürfnissen entspricht. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Signale, die auf ein Bewegungsbedürfnis hindeuten, wahrzunehmen und sachgerecht deuten zu können. (...) Gesundheitsgerecht Sport treiben können bedeutet darüber hinaus, die Reaktionen des Körpers während der Bewegungsaktivität richtig zu deuten und darauf zu reagieren, sie als Zeichen von Wohl- oder Missbefinden zu unterscheiden und sein Sporttreiben danach zu richten. Als pädagogische Konsequenz ergibt sich daraus die Forderung, psycho-physische Reaktionen als Hinweise auf Bewegungs- und Ruhebedürfnisse zur Sprache zu bringen, ihre Funktion zu erklären und zu deuten und sie als wünschbare Anzeichen zur Befindlichkeitsverbesserung erkennbar und erlebbar zu machen. (...) Dass gesundheitlich erwünschte Wirkungen von Bewegung, Spiel und Sport von der richtigen Dosierung abhängen, ist aus physiologischer und trainingstheoretischer Sicht seit langem geläufig. Als Faustregel formulierte Bestimmungshilfen, das richtige Maß zu finden, gehören mittlerweile zum Allgemeinwissen. (...) Wenn man (...) kompetent mit dem richtigen Maß umgehen will, so bedarf dies zwar auch der Kenntnisse und Erfahrungen über die richtige Belastungsdosierung zum Erreichen der Reizschwelle, der Kenntnisse über die orthopädisch erklärbaren Phänomene der Selbstgefährdung durch Überlastung des Bewegungs- und Halteapparates, es bedarf aber auch der individuellen Erfahrung, wie man auf die eigenen Bewegungsbedürfnisse situativ angemessen eingehen kann, wie man subjektive Zufriedenheit findet und Bewegungsaktivität in den Tagesablauf integriert. Solche Fähigkeiten lassen sich allerdings nicht allein über Kenntnisse vermitteln, sie sind letztlich Ergebnisse differenzierter Erfahrungen mit der sportlichen Bewegung, mit dem Erlebnis von Anstrengung und Erholung und mit der Erfahrung von Zufriedenheit und Erfüllung, aber auch mit Ärger und Enttäuschung über jene Erlebnisdimensionen von Sport, die weit über medizinisch-physiologische Parameter hinausgehen. (...) |
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Das in der fachdidaktischen Diskussion inzwischen akzeptierte offene Sportverständnis ist noch längst nicht zum gleichfalls akzeptierten subjektiven Verständnis von Sport breiter Kreise der Bevölkerung geworden. Häufig dominiert im allgemeinen Bewusstsein noch die lange Zeit einzige Orientierung sportlichen Handelns an objektiver Leistung und deren Vergleich im Wettkampf. Eine solche eindimensionale Auslegung von sportlicher Sinnorientierung verstellt aber für nicht wenige Menschen die Chance, sportliche Bewegung als Quelle der Befindlichkeitsverbesserung zu nutzen, weil sich ihnen der leistungs- und konkurrenzorientierte Sport als subjektiver Wert nicht erschließt. (...) Bewegung, Spiel und Sport sind auch durch das Mit- und Gegeneinander mehrerer beteiligter Personen gekennzeichnet. Die dadurch notwendigerweise entstehenden vielfältigen sozialen Bezüge tragen nicht unerheblich zur Erhaltung, aber auch zur Gefährdung der angestrebten positiven Befindlichkeit bei. Sowohl im Bereich körperlicher, darüber hinaus aber auch im Bereich psychischer Verletzbarkeiten ist der Umgang miteinander von Kompetenzen abhängig, die die gesundheitlichen Potentiale des Sporttreibens erschließen helfen. (...) Gelingendes Miteinander beim Sporttreiben fordert die Fähigkeit zur Akzeptanz anderer mit all ihren Stärken und Schwächen. Sportliches Handeln birgt aber auch Quellen für psycho-soziale Verletzungen, die zu empfindlichen Beeinträchtigungen des sozialen Klimas und damit des individuellen Wohlbefindens führen können. Die empathische Vorwegnahme solcher Gefahren für die Mitsporttreibenden und die sozial angemessene Reaktion darauf sind Kompetenzen für ein Sporttreiben unter gesundheitlichen Aspekten, die nicht ohne weiteres zu unterstellen sind und die gezielt vermittelt werden müssen. (...) Bewegung, Spiel und Sport erfordern Aktivitätsräume, die in besonderer Weise gesundheitlich bedeutsam werden können. Nicht nur die geschlossenen Übungsstätte, der normgerechte Sportplatz oder das öffentliche Schwimmbad kommen als Bewegungsräume in Betracht. Vielmehr gerät unter der Zielperspektive, Bewegung bedürfnisgerecht in den Alltag zu integrieren, zunehmend auch die Natur als Bewegungsraum in den Blick. (...) Die Nutzung von Natur als Bewegungsraum erfordert zunächst eine Reihe von Kompetenzen, die die selbstorganisierte (nicht angeleitete) sportliche Aktivität überhaupt erst ermöglichen. (...). Aber nicht nur die naive Nutzung der Natur als Bewegungsraum erfordert Kompetenz aus gesundheitlicher Sicht. Vielmehr ist unter ökologischer Perspektive ein verantwortlicher Umgang damit von einer Reihe von Teilkompetenzen für die Erhaltung und den Schutz der Natur unerlässlich. Ein Sport, der zerstörerisch mit der Natur verfährt, entzieht sich selbst eine gesundheitlich bedeutsame Voraussetzung |
Unterrichtsvoraussetzungen:
Da Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln eine der profilbildenden Pädagogischen Perspektiven des Kurses war, sind die Prüflinge in vielen Unterrichtszusammenhängen auf die Lösung einer solchen Aufgabe vorbereitet worden. Die physiologischen Wirkungen des Ausdauertrainings waren explizit Lern- und Erfahrungsgegenstand in der Behandlung des Unterrichtsthemas Ausdauer verbessern, - Laufen unter verschiedenen Sinngenungen erfahren (12/I). Die Auswertung fachwissenschaftlicher Texte ist den Prüflingen geläufig und die eingeforderte vergleichende Erörterung des engen und weiten Gesundheitsbegriffs kann geleistet werden, da die Prüflinge im Zusammenhang mit der Behandlung des Themas Gesund durch Sport krank durch Sport?(12/II) durch den Umgang mit dem Gesundheitsbegriff in seinen unterschiedlichen Auslegungen und die Erforschung des Hintergrunds dafür zu einem derartigen vergleichenden Zugriff befähigt worden sind. Die individuelle, die soziale und die ökologische Dimension einer gesundheitsbezogenen Kompetenzentwickung haben die Prüflinge immer wieder im Unterricht erfahren und auch ansprechen können, insbesondere beim Lauftraining und Orientierungslauf, bei der Erstellung von gesundheitsorientierten Bewegungsprogrammen und bei Recherchen zum Fitness-Sport, bei der Gestaltung von Sportspielen oder Spiel- und Übungsformen unter Nutzung unterschiedlicher Bewegungsräume und nicht zuletzt in der unterrichtlichen Behandlung des Leistungsbegriffs. Aus diesen Erfahrungen und Kenntnissen ist auch eine kritisch-konstruktive Bearbeitung der dritten Teilaufgabe möglich.
Erwartungshorizont
In der ersten Teilaufgabe wird die Darstellung von trainingsbiologischen Kenntnissen im Zusammenhang mit der Ausdauerleistungsfähigkeit gefordert, die vielfach als alleiniger Gradmesser für den Gesundheitszustand angesehen wird. Hier sollen die Auswirkungen eines Ausdauertrainings auf das Herz-Kreislaufsystem und die Ökonomisierung der Herzarbeit in gegenseitiger Wechselwirkung der verschiedenen Funktionsgrößen dargestellt werden (Vergrößerung des Herzvolumens durch Hypertrophie des Herzmuskels und Dilatation der Herzhöhlen, Zunahme des Schlag- und des maximalen Herzminutenvolumens, Senkung des Ruhepulses). Diese Anpassungserscheinungen werden nur erklärbar, wenn die Prüflinge auch den Bereich der Kreislaufperipherie in ihre Erläuterungen einbeziehen (bessere Sauerstoffversorgung durch verstärkte Kapillarisierung der Skelettmuskulatur, höherer Ausnutzungsgrad bei größerer arterio-venöser Sauerstoffdifferenz). Dazu ist es wichtig, dass die Prüflinge auch auf Anpassungserscheinungen im Bereich des Blutes eingehen (verringerte Viskosität, schnellere Bildung der Erythrozyten, verbesserter Sauerstoff- und Nährstofftransport, größere Belastbarkeit mit Abfallprodukten des Stoffwechsels wie CO2 und Laktat).
Insgesamt soll demnach herausgestellt werden, dass diese Anpassungserscheinungen zu einer erhöhten körperlichen Leistungsfähigkeit im Ausdauerbereich führen, die letztendlich auf einer verbesserten Sauerstoffaufnahme und -ausnutzung basiert.
Die zweite Teilaufgabe fordert Reorganisations- und Transferleistungen. Es gilt, die programmatischen Aussagen der Autoren nachvollziehbar in einen Begründungszusammenhang zu stellen, um der in Teilaufgabe 3 erwarteten Erörterung eine tragfähige Basis zu geben. Dazu muss der von KOTTMANN/KÜPPER zugrunde gelegte weite Gesundheitsbegriff entfaltet werden - sinnvollerweise in Ausweitung des engen Gesundheitsverständnisses, wie es aus den Ausführungen zur Teilaufgabe 1 abgeleitet werden könnte:
Der enge Gesundheitsbegriff ist gekennzeichnet durch eine biologisch-medizinische Betrachtungsweise. Er beschränkt sich auf die körperliche Gesundheit und körperliche Funktionstüchtigkeit, also auf die körperlich-leibliche Dimension und entsprechende Gesundheitsparameter. Gesundheit bedeutet in diesem Verständnis das Fehlen von Krankheit. Sport soll hier helfen, die angestrebte "physical-fitness" zu erreichen bzw. zu erhalten. Dem Sport wird eine vorbeugende, rehabilitative und ausgleichende Funktion zugemessen.
Einer "Gesund durch Sport"-Ideologie auf der Basis dieses engen Gesundheitsbegriffs soll das ganzheitliche Gesundheitsverständnis der Autoren gegenübergestellt werden, für die Gesundheit analog ein In- und Miteinander pshycho-physischer, sozialer und ökologischer Faktoren bedeutet, eine Balance zwischen individuellen Möglichkeiten und situativen Gegebenheiten und Herausforderungen.
"Gesundheitsgerecht Sport treiben können" (Z. 17) als notwendige Kompetenz verweist auf eine über die bloße physiologische Gesundheitsförderung hinausgehende Gesundheitserziehung, die dazu befähigt, eigenverantwortlich und aktiv gestaltend auf diesen Balancezustand hinzuwirken. Dabei leistet Sport nicht per se einen Beitrag zur Gesundheit, sondern "die gesundheitsfördernden Potentiale" können erst "dann zur Wirkung kommen, wenn die Sport treibenden Menschen über jene Kompetenzen verfügen, die das gesundheitsgerechte Sporttreiben sichern" (Z. 3-5).
Analog dem aufgezeigten weiten Gesundheitsbegriff beziehen sich diese Kompetenzen auf das Sport treibende Individuum selbst, auf soziale Gruppen und Mitsporttreibende und auf die Bewegungsumwelt. Auf der Ebene des zielgerichteten Kompetenzerwerbs müssen demnach Erläuterungen geleistet werden zur Dimension
Die dritte Teilaufgabe ermöglicht im Anforderungsbereich des divergierenden Denkens unterschiedliche Zugriffsmöglichkeiten. Aspekte der Erörterung können hier z. B. sein:
Als positive Erkenntnis aus der Unterrichtsarbeit im Umgang mit dem gesundheitserzieherischen Konzept werden auch folgende Gesichtspunkte in der Auseinandersetzung mit den Chancen und Grenzen eines gesundheitserzieherisch geprägten Schulsports erwartet:
5.3.3 Note der Fachprüfung in Sport als zweitem Abiturprüfungsfach
Die Note der Fachprüfung, ggf. unter Angabe der Tendenz, wird von dem für den Prüfling zuständigen Fachprüfungsausschuss (vgl. Kapitel 5.3.1.3) aus der Note für die praktische Prüfung und der Note für die schriftliche Prüfungsarbeit ermittelt. Dabei haben beide Teilnoten für die Bildung der Prüfungsnote im Grundsatz gleiches Gewicht. Ein völliger Ausfall in einem der beiden Prüfungsteile schließt jedoch eine ausreichende oder bessere Prüfungsnote aus. Eine mangelhafte Leistung in einem der beiden Prüfungsteile schließt eine befriedigende oder bessere Prüfungsnote aus.
5.4 Die mündliche Abiturprüfung
Für die mündliche Prüfung gelten im Grundsatz die gleichen Anforderungen wie für die schriftliche Prüfung. Die Prüfung ist so anzulegen, dass der Prüfling
beweisen kann.
Der Prüfling soll in einem ersten Teil selbständig die vorbereitete Aufgabe in zusammenhängendem Vortrag zu lösen versuchen. In einem zweiten Teil sollen vor allem größere fachliche und fachübergreifende Zusammenhänge in einem Prüfungsgespräch angesprochen werden.
5.4.1 Aufgabenstellung für den ersten Teil der mündlichen Prüfung
Die Aufgabenstellung für die mündliche Prüfung darf sich nicht auf Unterrichtsthemen aus nur einem Kurshalbjahr beziehen und sie muss für den Prüfling neu sein. Die Aufgabe kann materialungebunden sein oder sich auf zusätzliches Material beziehen und ist dem Prüfling schriftlich vorzulegen. Sie orientiert sich in ihrer taxonomischen Stufung an den Aufgabenarten für die schriftliche Prüfungsarbeit, es ist allerdings zu berücksichtigen, dass dem Prüfling nur eine begrenzte Vorbereitungszeit zur Verfügung steht.
5.4.2 Aufgabenstellung für den zweiten Teil der mündlichen Prüfung
Der zweite Teil der Prüfung besteht aus einem Prüfungsgespräch, das vor allem auf die Erörterung größerer fachlicher Zusammenhänge ausgerichtet sein soll, die sich aus der Aufgabe für den ersten Teil ergeben. Es liegt daher eine unzulässige Führung des Prüfungsgesprächs vor, wenn zusammenhanglose Einzelfragen aneinander gereiht werden.
5.4.3 Bewertung der Prüfungsleistungen
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten in der mündlichen Prüfung die gleichen Grundsätze wie für die schriftliche Prüfungsarbeit. Sie richtet sich nach den erbrachten Leistungen in den drei Anforderungsbereichen und ist gemäß den Vorgaben zur Bewertung der Klausuren durch die Kriterien Qualität, Quantität und Darstellungsvermögen vorzunehmen (s. Kapitel 5.3.2.3).
5.4.4 Beispiel für eine Prüfungsaufgabe in der mündlichen Abiturprüfung
Aus der in Kapitel 3.4 beschriebenen Beispielsequenz kann z. B. folgende Prüfungsaufgabe für den ersten Prüfungsteil erwachsen:
(Unterrichtsvoraussetzungen und Leistungserwartungen werden derzeit noch bearbeitet)
5.5 Die besondere Lernleistung
Die Absicht, eine besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe 12 bei der Schule bzw. bei der Schulleiterin oder beim Schulleiter angezeigt werden. Die Schulleitung entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die beantragte Arbeit als besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Die Arbeit ist nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. In einem Kolloquium, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schule stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss die Ergebnisse der besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Die Endnote wird aufgrund der insgesamt in der besonderen Lernleistung und im Kolloquium erbrachten Leistungen gebildet, eine Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen oder Schüler beteiligt waren, muss die individuelle Prüfungsleistung erkennbar und bewertbar sein.
6 Hinweise zur Arbeit mit dem Lehrplan
Aufgaben der Fachkonferenz
Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 des Schulmitwirkungsgesetzes entscheidet die Fachkonferenz über
Die Beschlüsse der Fachkonferenz gehen von den im vorstehenden Lehrplan festgelegten obligatorischen Regelungen aus und sollen die Vergleichbarkeit der Anforderungen sicherstellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Freiheit und Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer bei der Gestaltung des Unterrichts und der Erziehung durch Konferenzbeschlüsse nicht unzumutbar eingeschränkt werden dürfen (§ 3 Abs. 2 SchMG).
Die Fachkonferenz berät und entscheidet auf der Grundlage des Standortlehrplans der Schule darüber, welche Bewegungsfelder und Sportbereiche für den Kursunterricht der gymnasialen Oberstufe als profilbildende Inhaltsbereiche ausgewählt werden können. Sie legt in Absprache mit der Schulleitung den Organisationsrahmen für die Einrichtung derSportkurse in der Jahrgangsstufe 11 und in der Qualifikationsphase fest und trägt Sorge dafür, dass in parallel angebotenen Kursen in der Qualifikationsphase insbesondere im Hinblick auf die Pädagogischen Perspektiven auch unterschiedliche Kursprofile realisiert werden. Die Fachkonferenz hat darüber hinaus folgende Aufgaben:
Grundsätze zur Leistungsbewertung
Grundsätze und Formen der Lernerfolgsüberprüfung sind in Kapitel 4 behandelt worden. Es ist die Aufgabe der Fachkonferenz, diese Grundsätze nach einheitlichen Kriterien umzusetzen. Beschlüsse dazu beziehen sich
Beiträge der Fachkonferenz zur Schulprogrammentwicklung und zur Evaluation schulischer Arbeit
Aussagen zum fachbezogenen und fachübergreifenden Unterricht sind Bestandteil des Schulprogramms (vgl. Pädagogische Rahmenvorgaben, Kapitel 4.3). Die Evaluation schulischer Arbeit bezieht sich zentral auf den Unterricht und seine Ergebnisse. Die Fachkonferenz spielt deshalb eine wichtige Rolle in der Schulprogrammarbeit und bei der Evaluation des Unterrichts. Dabei sind Prozess und Ergebnisse des Unterrichts zu berücksichtigen. Die Fachkonferenz definiert die Evaluationsaufgaben, gibt Hinweise zur Lösung und leistet insoweit ihren Beitrag zur schulinternen Evaluation.
Eine weitere Aufgabe der Fachkonferenz besteht darin, die Formen des außerunterrichtlichen Schulsports, wie sie in den Pädagogischen Rahmenvorgaben (vgl. dort Kapitel 3.3 und 4.3) differenziert beschrieben sind, für die gymnasiale Oberstufe zu entfalten. Dabei ist den Schülerinnen und Schülern nicht nur die Teilnahme an einem breiten schulsportlichen Angebot zu ermöglichen, sondern sie sind gemäß ihrer im Sportunterricht entwickelten fachlichen Qualifikationen zunehmend auch verantwortlich in die Gestaltung einer bewegungsfreudigen Schule einzubinden, z. B. im Rahmen des außerunterrichtlichen Schulsports oder der Schülervertretung.